Der Stadtrat von Venedig hat am Montag der Initiative zugestimmt, die Partnerbeziehungen mit Sankt Petersburg auszusetzen, dessen Stadtrat ein Gesetz über das Verbot der „Propaganda von Homosexualität" unter Minderjährigen angenommen hatte. Das teilte Camilla Seibezzi, Mitverfasserin des diesbezüglichen Dokumentes des venezianischen Stadtrates und Vorsitzende der Kulturkommission der Legislative, RIA Novosti mit.
In dem Dokument wird darauf verwiesen, dass das Abkommen zwischen den beiden Städten über die
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bilaterale Zusammenarbeit am 18. Februar 2006 unterzeichnet worden war. Der Stadtrat von Venedig könne jedoch nicht die Vorgänge in den staatlichen Einrichtungen von Sankt Petersburg ignorieren, darunter die Verabschiedung eines Gesetzes, das „das Verfassen von Artikeln sowie Veranstaltungen und öffentliche Diskussionen zum Thema Homosexualität faktisch als unrechtmäßig anerkennt".
Aus diesem Grund schlägt der Stadtrat der venezianischen Stadtverwaltung vor, keine Initiativen im Rahmen des genannten Kooperationsabkommens umzusetzen, solange Sankt Petersburg dieses Gesetz nicht aufgehoben hat, und die Behörden dieser Stadt über die Gründe für die einseitige Aussetzung des Abkommens offiziell in Kenntnis zu setzen.
Mailand hatte als erste italienische Stadt die Partnerbeziehungen mit Sankt Petersburg wegen des „Homo-Propaganda"-Verbots ausgesetzt. Als der Mailänder Stadtrat am 22. November 2012 ein diesbezügliches Dokument angenommen hatte, nannte das Bürgermeisteramt der Stadt den Medienrummel um das Dokument „einen Sturm im Wasserglas". Das Bürgermeisteramt erläuterte, der Stadtrat und das Bürgermeisteramt seien „voneinander unabhängig", und die Initiative des Stadtrates dürfe die Beziehungen zwischen Mailand und Sankt Petersburg, die seit 1967 Partnerstädte sind, auf keine Weise beeinflussen.
Das in Sankt Petersburg angenommene Gesetz über das Verbot der „Propaganda für Homosexualität und Pädophilie" unter Minderjährigen war im Frühjahr 2012 in Kraft getreten. Verstöße gegen das Gesetz werden mit Geldstrafen geahndet. Entsprechend dem Gesetz kann öffentliche „Propaganda" für schwule, lesbische, bisexuelle und Transgender-Lebensformen unter Minderjährigen mit Geldstrafen von 5000 Rubel (rund 124 Euro) für Privatpersonen, 50 000 Rubel für Amtspersonen und 250 000 bis 500 000 Rubel für juristische Personen geahndet werden.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.
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