Magnitskij starb an Herzversagen - Untersuchungskomitee

Nach der Klärung der Umstände des Todes von Sergej Magnitskij, Anwalt des Investmentfonds Hermitage Capital, in Untersuchungshaft haben die Ermittler das dahingehende Gerichtsverfahren wegen fehlenden Tatbestandes eingestellt. Das berichtet die Webseite des Untersuchungskomitees Russlands am Dienstag.

„Während der Ermittlungen zu dem Fall waren keine objektiven Hinweise auf Verbrechen gegen Sergej Magnitskij festgestellt worden. Aus diesem Grund wurde auf der Grundlage der Voruntersuchung beschlossen, das Gerichtsverfahren wegen Nichtvorliegen eines Verbrechens einzustellen", heißt es.

Laut dem Untersuchungskomitee haben die Ermittler festgestellt, dass gegen den Juristen keine Folter im Untersuchungsgefängnis angewendet worden war. „Während seiner Untersuchungshaft war Magnizkij keinen besonderen Haftbedingungen ausgesetzt gewesen, die sich von denen der anderen Untersuchungsgefangenen unterschieden. Er war nicht unter Druck gesetzt worden und keiner physischen Gewalt bzw. keiner Folter ausgesetzt gewesen", wird unterstrichen.

Die Webseite teilt unter Berufung auf ein gerichtsmedizinisches Gutachten mit, dass der Tod Magnizkijs auf akute Herzinsuffizienz, Hirn- und Lungenödem sowie auf eine Kardiomyopathie im Zusammenhang mit Zuckerkrankheit und chronischer Hepatitis zurückzuführen ist.

Der Tod von Magnitskij im Jahr 2009 in einer Moskauer Haftanstalt hatte großes öffentliches Aufsehen erregt. Der ehemalige stellvertretende Gefängnisleiter Dmitri Kratow war vor einem Moskauer Gericht angeklagt worden, mitschuldig am Tod Magnitskis zu sein. Er wurde im Dezember 2012 freigesprochen.

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