Die Staatsduma (Unterhaus des russischen Parlaments) hat am Mittwoch ein Gesetz in letzter Lesung verabschiedet, das ranghohen Amtspersonen und deren Ehegatten Bankkonten im Ausland verbietet.
Das Verbot, Bankeinlagen im Ausland und ausländische Wertpapiere zu besitzen, gilt für Amtspersonen, die im Sinne ihrer Dienstpflicht Entscheidungen treffen, die die Souveränität und nationale Sicherheit Russlands betreffen.
Damit sind nicht nur der Präsident und der Ministerpräsident gemeint, sondern auch Parlamentarier, Richter, Aufsichtsratsmitglieder der Zentralbank, Staatsanwälte, Manager von Staatsunternehmen und alle Beamten, die vom Präsidenten, der Regierung und dem Generalstaatsanwalt ernannt werden. Das Verbot erstreckt sich auch auf Soldaten, Ermittlungs-, Zoll- und Steuerbeamte sowie Polizisten, aber auch auf Gemeindechefs.
Das Gesetz war von Präsident Wladimir Putin eingebracht worden, um die Korruptionsbekämpfung effizienter zu machen und Investitionen in die nationale Wirtschaft anzuspornen.
Darüber hinaus befasst sich die Staatsduma seit längerer Zeit mit einem von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf über das Verbot für Beamte, Immobilien im Ausland zu besitzen. Präsident Putin hatte im Dezember 2012 diese Initiative begrüßt.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.
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