Nadeschda Tolokonnikowa wird nicht auf Bewährung freigelassen: Ein Gericht in Mordwinien hat am Freitag die Berufung der Teilnehmerin der Skandalband Pussy Riot abgelehnt.
Tolokonnikowa, die im August gemeinsam mit zwei weiteren Pussy-Riot-Aktivistinnen wegen einer
Skandalaktion in der Moskauer Erlöserkathedrale zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war, hatte eine bedingte Strafaussetzung beantragt. Vor Gericht sagte sie, sie habe genügend Zeit in der Kolonie verbracht und leide an starken Kopfschmerzen. Dabei weigerte sich Tolokonnikowa, sich schuldig zu bekennen.
Die Richterin verwies darauf, dass Tolokonnikowa mehrmals gegen die Haftordnung verstoßen habe und dass für eine bedingte Strafaussetzung gutes Benehmen im Gefängnis entscheidend sei. Dass die Verurteilte ein minderjähriges Kind habe, sei schon bei der Verhängung der Strafe berücksichtigt worden.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.
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