Der Volkswagen-Konzern und die Belegschaft des Werks in Kaluga (190 Kilometer südwestlich von Moskau) haben ihren Konflikt beigelegt. Der Konzern verzichtet auf seine Forderung, die wegen einer Produktionsumstellung im April ausgefallenen fünf Arbeitstage im Sommer einzuarbeiten.
Die unabhängige Gewerkschaft MPRA, in der viele VW-Beschäftigte organisiert sind, hatte für den 12. Mai einen Streik angekündigt. Nach einem Veto der Werksleitung wurde der Streik abgesagt, die
Arbeiter nahmen nur an einzelnen Protestaktionen teil. Allerdings drohte die Gewerkschaft mit einem weiteren Arbeitskampf, wenn ihrer Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen und dem Verzicht auf die fünf Arbeitstage nicht entsprochen wird.
Am Mittwoch wurde nach einer Klage des VW-Konzerns vor Gericht verhandelt. „Das Gericht kann nicht stattgefundene Handlungen nicht als rechtmäßig oder unrechtmäßig betrachten", sagte der Gewerkschaftsleiter Dmitri Trudowoi.
Laut Anwalt Konstantin Trapaidze kann der Streik zwar durchgeführt werden, das Gericht könne ihn jedoch als ungesetzlich einstufen. In diesem Fall müssen die Arbeiter und die Gewerkschaft für die Folgen des Streiks Verantwortung tragen. Ein Verstoß gegen das Arbeitsgesetz könnte dazu führen, dass die Arbeitsverträge der streikenden Beschäftigten gekündigt werden. Andere Protestaktionen wie das Fernbleiben vom Arbeitsplatz an Sonntag und Feiertagen oder die Ablehnung von Kompromissen könnten ebenfalls vor Gericht angefochten werden.
Laut Gewerkschafter Trudowoi wurde der geplante Streik abgesagt, nachdem die Werksleitung ihre Forderung an die Belegschaft, die freien Arbeitstage wieder einzuarbeiten, zurückgenommen hatte.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.
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