Das Stuttgarter Oberlandesgericht, das seit Januar den Fall des mutmaßlichen russischen Agentenpaars Andreas und Heidrun Anschlag verhandelt, wird am 2. Juli sein Urteil verkünden.
Wie Gerichtssprecher Stefan Schüler am Dienstag RIA Novosti mitteilte, werden die Verteidiger und die Ankläger am 11. bzw. 25. Juni ihre Schlussplädoyers halten. Danach werde am 2. Juli das Urteil verkündet.
Dem Sprecher zufolge könnte die Urteilsverkündung theoretisch verschoben werden, wenn die
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Verteidiger in der Zwischenzeit neue Anträge einreichen und damit weitere Gerichtstermine nötig machen sollten.
Die Eheleute, die sich Andreas und Heidrun Anschlag nannten und mit österreichischen Pässen in Deutschland lebten, wurden im Oktober 2011 festgenommen. Ende September 2012 wurden sie angeklagt, für ein anderes Land spioniert zu haben. Laut der Ermittlung hatte das Ehepaar bereits 1988 die Spionageaktivitäten aufgenommen.
Die mutmaßlichen Spione werden unter anderem beschuldigt, den russischen Auslandsgeheimdienst mit vertraulichen Informationen über die politische und militärische Strategie der EU und der Nato beliefert zu haben. Der Prozess in Stuttgart wurde Mitte Januar aufgenommen.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.
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