In letzter Lesung hat am Mittwoch die russische Staatsduma ein Gesetz verabschiedet, das ausländischen Kapitalanlegern eine uneingeschränkte Beteiligung an russischen Kleinunternehmen ermöglicht. Das Gesetzt tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft, wie der Wirtschaftsinformationsdienst „Prime“ berichtet.
Das Gesetz gibt ausländischen Anlegern die Gelegenheit zur Gründung eines kleinen oder mittleren Unternehmens in Russland ohne Beschränkung der Kapitaleinlage. Momentan gilt für ausländische juristische und natürliche Personen eine Obergrenze von 25 Prozent
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Kommersant.
Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland
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