Petersburger LGBT-Organisation von Liste der „Auslandsagenten“ gestrichen

Ein Sankt Petersburger Gericht hat am Donnerstag zum ersten Mal seit Beginn der landesweiten Überprüfungen von NGOs und Stiftungen im April eine Non-Profit-Organisation wieder von der Liste

der „ausländischen Agenten" genommen, meldet das St. Petersburger Internet-Portal Fontanka.ru.

„Der Gerichtsentscheid der ersten Instanz wurde aufgehoben. Der Fall wird erneut aufgerollt", twitterte die Organisation Wychod Coming Out am Donnerstag.

Die St. Petersburger LGBT-Organisation war nach dem russischen NGO-Gesetz zu 500 000 Rubel (etwa 12 500 Euro) Strafe verurteilt worden, da sie sich weigerte, sich in die Liste der „Auslandsagenten"-NGOs eintragen zu lassen. Wychod-Leiterin Anna Anisomowa sollte mit weiteren 300 000 Rubel abgestraft werden – in diesem Fall steht die Berufungs-Entscheidung noch aus.

Ende 2012 war in Russland ein Gesetz in Kraft getreten, wonach russische NGOs, die aus dem Ausland finanziert werden und sich politisch betätigen, sich als „ausländische Agenten" registrieren

lassen müssen.

Als politische Tätigkeit war im Fall von Wychod eine Broschüre zum Thema Diskriminierung und ihre Kampagne gegen das „Homo-Propaganda"-Verbot ausgelegt worden.

Wie die Juristin von Wychod, Xenia Kirilenko, Journalisten gegenüber betonte, dürfte die Richterin „formalen Momenten" Rechnung getragen haben: So sei in erster Instanz weder Ort noch Zeitpunkt der Rechtsverletzung festgehalten worden, zudem habe die betreffende Tätigkeit von Aktivisten der Organisation nicht im Geltungsbereich des verhandelnden Gerichts stattgefunden.

In Sankt Petersburg steht laut Fontanka.ru am Donnerstag eine weitere Berufungsentscheidung über eine LGBT-Organisation an: Das lesbisch-schwule Filmfestival „Side by Side", aus Sicht der Behörden ebenso „ausländischer Agent", soll 500 000 Rubel Strafe zahlen.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.

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