Fall Pussy Riot: Tolokonnikowa bleibt in Haft

Das Oberste Gericht der russischen Teilrepublik Mordwinien hat den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung von Pussy-Riot-Mitglied Nadeschda Tolokonnikowa abgelehnt, teilt ein Korrespondent von RIA Novosti  aus dem Gerichtssaal mit.

Tolokonnikowa war mit zwei weiteren Aktivistinnen des feministischen Punk-Kollektivs wegen eines Auftritts in der Moskauer Erlöserkathedrale zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Während Band-Kollegin Jekaterina Samuzewitsch auf Bewährung freigelassen wurde, sitzen Tolokonnikowa und Maria Aljochina – beide Mütter kleiner Kinder – ihre Strafe ab.

Die Verurteilte selbst führt die negative Entscheidung des Gerichts auf „stilistische Unstimmigkeiten" mit der Gefängnisleitung zurück. „Mein Verständnis einer Besserung fällt nicht mit dem des

Gefängnisleiters zusammen. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich schlecht bin oder er schlecht ist. Ich habe das Recht auf meine eigene Ästhetik", sagte Tolokonnikowa vor Gericht. Da die Zeit, die sie im Gefängnis verbringe, nichts zu ihrer Besserung beitrage, sehe sie keinerlei Sinn darin, weiter in Haft zu sein, so die Punk-Musikerin.

Die Gefängnis-Administration hatte unter anderem beanstandet, dass die feministische Aktivistin nicht an einem Schönheitswettbewerb unter den Mitgefangenen mit dem Titel „Miss Charming" teilnehmen wollte. Dieser Umstand sei ihr als „Fehlen einer aktiven Lebenseinstellung" angekreidet worden, meint Tolokonnikowa. Der „Boykott" von „Miss Charming" sei jedoch in Wahrheit Teil ihrer zivilgesellschaftlichen Einstellung, gab das Mitglied der Skandal-Gruppe zu verstehen.

Sie könne sich glücklich schätzen, wenn sie „mit dem Pausenläuten" freikomme und ihr in keiner neuen Strafsache weitere Haftzeiten aufgebrummt werden, fügte die Pussy-Riot-Aktivistin hinzu.

Der Antrag Tolokonnikowas war im Mai in erster Instanz abgelehnt worden, wogegen die Verteidigung der Pussy-Riot-Aktivistin Berufung eingelegt hatte. Auch einem Antrag auf vorzeitige Entlassung Aljochinas war nicht stattgegeben worden. Regulär endet die Gefängnisstrafe der beiden Frauen im März 2014.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.

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