Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg hat die vorübergehende Festnahme des Ex-Schachweltmeisters und Kreml-Kritikers Garri Kasparow bei einer Oppositionskundgebung 2007 in Moskau als Verletzung seiner Rechte anerkannt und Russland verurteilt, Kasparow eine Entschädigung von 10 000 Euro zu zahlen.
Damit hatte das Gericht der Beschwerde einer Gruppe russischer Bürger einschließlich Kasparow stattgegeben, die bei dem sogenannten Marsch der Andersdenkenden im April 2007 in Moskau festgenommen und bestraft worden waren. Gegen Kasparow war ein Zivilrechtsverfahren eingeleitet
worden, in dem er zu einer Geldstrafe von 1000 Rubel (ca. 25 Euro) verurteilt wurde, weil er regierungsfeindliche Parolen gerufen haben soll.
Im Mai 2007 brachte Kasparow zusammen mit den anderen Mitklägern eine Beschwerde beim Straßburger Gericht ein, wonach der Artikel 6, Absatz 1 sowie die Artikel 10 und 11 der Menschenrechtskonvention verletzt worden seien, darunter das Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht, auf Meinungsfreiheit und auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
Aufgrund der Untersuchungen zu der Beschwerde haben die Straßburger Richter beschlossen, die Verletzung der Artikel 6 und 11 der Konvention anzuerkennen und Russland dazu zu verurteilen, 60 500 Euro Entschädigung, darunter 10 000 an Kasparow, zu zahlen.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.
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