Die zu zwei Jahren Haft verurteilte Nadeschda Tolokonnikowa von der Punkband Pussy Riot ist aus dem Krankenhaus ins Straflager zurückgekehrt – und dort sofort wieder in Hungerstreik getreten, teilte der Pressedienst der Strafvollzugsbehörde am Freitag RIA Novosti mit.
„Am Donnerstag ist Tolokonnikowa aus dem Krankenhaus der medizinischen-sanitären Abteilung der Strafvollzugsbehörde zurück in die Strafkolonie 14 verlegt worden. Die stationäre Etappe der Behandlung Tolokonnikowas ist beendet, sie wird sich weiter unter ambulanter Beobachtung der Ärzte im Straflager befinden", hieß es aus der Behörde. „Am 18. Oktober erklärte Tolokonnikowa schriftlich, dass sie sich weigert, Nahrung aufzunehmen", sagte der Gesprächspartner der Agentur.
Laut Twitter-Meldungen der Art-Gruppe Woina, deren Mitglieder Tolokonnikowa und ihr Lebensgefährte Pjotr Wersilow waren, quittiert das Pussy-Riot-Mitglied mit der Wiederaufnahme des Hungerstreiks ihre Rückkehr in die Strafkolonie. Tolokonnikowa hatte in einem Brief inhumane Hafbedingungen im Straflager IK-14 für Frauen in Mordwinien angeprangert und ersucht, in ein anderes Gefängnis verlegt zu werden.
Tolokonnikowa war am 23. September aus Protest gegen Verstöße gegen die Rechte der Gefangenen in ihrem Straflager in Hungerstreik getreten und hatte gleichzeitig ein Verfahren gegen den stellvertretenden Gefängnisdirektor gefordert, der ihr angeblich mit Mord gedroht hätte. Am 1. Oktober
beendete sie den Hungerstreik aus gesundheitlichen Gründen. Danach wurde sie ins Krankenhaus eingeliefert.
Die zweite inhaftierte Pussy-Riot-Aktivistin, Maria Aljochina, hatte aus Solidarität mit Tolokonnikowa ihren Antrag auf Strafmilderung, über den heute vor Gericht in Nischni Nowgorod hätte entschieden werden sollen, zurückgezogen. Das Gericht nahm die Entscheidung Aljochinas zur Kenntnis, die nun bis März im Gefängnis bleiben muss.
Fünf Punkerinnen mit Sturmmasken hatten Ende Februar 2012 in der Moskauer Christi-Erlöser-Kathedrale ihr „Punk-Gebet" aufgeführt. Die im Internet veröffentlichte Videoaufnahme der Performance löste großes Aufsehen bei den Medien und in der Gesellschaft aus. Das Chamowniki-Bezirksgericht Moskaus verurteilte die drei Sängerinnen zu je zwei Jahren Straflager. Das Moskauer Stadtgericht setzte im Oktober die Haftstrafe gegen Samuzewitsch auf Bewährung aus.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.
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