Anwalt zum Fall Chodorkowski: Schuldbekenntnis für Begnadigung nicht nötig

Ein Verurteilter in Russland braucht nach Expertenansicht kein Schuldbekenntnis abzulegen, um begnadigt zu werden. „Er soll nur ein begründetes Gnadengesuch einreichen", sagte Anwalt

Konstantin Riwkin am Donnerstag in einem Interview für die Agentur RAPSI. Das habe das Verfassungsgericht seinerzeit erläutert. Nach der Prüfung des Gesuchs werde der Präsident ein Dekret erlassen, das sofort in Kraft trete, sagte er.

Am Donnerstag hatte Russlands Präsident Wladimir Putin nach seiner großen Jahrespressekonferenz mitgeteilt, dass Ex-Yukos-Chef Michail Chodorkowski ihm ein Gnadengesuch eingereicht hatte. Er werde dem Gesuch stattgeben und „in nächster Zeit" einen entsprechenden Ukas unterzeichnen, sagte der Staatschef.

Über die Begnadigung von Verurteilten ist laut russischer Verfassung der Präsident allein zuständig. Die Verteidiger von Chodorkowskis mitangeklagtem Ex-Kompagnon Platon Lebedew teilten mit, dass ihr Mandant kein Gnadengesuch eingereicht hatte und auch nicht einreichen wird. Lebedew soll nach gut elf Jahren Haft im Mai 2014 freikommen.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.

Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

Diese Webseite benutzt Cookies. Mehr Informationen finden Sie hier! Weiterlesen!

OK!