"Wie kommt man zum Arzt, wie ins Hospital? Wie reicht man die Scheidung ein, auch wenn die Frau nicht will?" Dieses Alltagswisen wird in der Prüfung auch abgefragt. Foto: Witalij Ankow / RIA Novosti
In Zusammenhang mit dem großen
Andrang der Migranten hat das russische Ausbildungsamt im Juli angefangen, die
Integrationsprüfung für Migranten einzuführen. Laut dem Gesetzentwurf wird ab
dem 1. Januar 2015 jeder Einwanderer für den Erhalt einer vorübergehenden
Aufenthaltserlaubnis, einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, der
Arbeitserlaubnis oder bei Patentanmeldungen, Folgendes vorweisen: Russischkenntnisse,
das Wissen der Geschichte Russlands und der Grundlagen der Gesetzgebung der
Russischen Föderation. Dazu muss er eine Prüfung ablegen.
"Diese Prüfung wird die Motivation der Immigranten zum Erlernen der
Fremdsprache erhöhen", glaubt der stellvertretende Minister für Bildung
und Wissenschaft der Russischen Föderation Weniamin Kaganow. Wie die Webseite
des Ministeriums aufzeigt, hat Kaganow auch vorgeschlagen, ein Online-Angebot zu
schaffen, das den Migranten helfen soll, sich auf die Prüfung vorzubereiten.
Das Wissen über die russische Geschichte wird durch Fragen wie „Welchen Glauben
bestimmte Fürst Wladimir für die Rus im 10. Jahrhundert?“ oder "Welcher Zar
hat die Bauern von der Leibeigenschaft befreit?“ verbessert. Die Migranten sollten
auch wissen, was die Russen am 7.
Januar oder am 8. März feiern, und wie sie Kurban Bayrami oder Weihnachten
begehen. In der Prüfung geht es auch um Themen, die die Rechte der Migranten in
Russland betreffen: "Wie kann man die Erlaubnis auf einen
vorübergehenden Aufenthalt in Russland bekommen? Reicht für den Antrag die elektronische
Form oder ist dazu die persönliche Vorstellung in der Behörde notwendig?“
Dazu wird in der Prüfung auch Wissen über Fachbegriffe, die Wappenkunde und über
die Währung in Russland abgefragt. Weitere Fragen prüfen, inwiefern sich der
neue Staatsbürger im russischen Alltag zurecht finden würde: "Wie kommt
man zum Arzt, wie ins Hospital? Wie reicht man die Scheidung ein, auch
wenn die Frau nicht will?"
Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland
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