Gegen einen 51-jährigen Mann aus der Oblast Leningrad, dem Verwaltungsbezirk rund um Sankt Petersburg, wurde ein Strafverfahren eröffnet, weil ihm der Erhalt und die Nichtanmeldung eines Aufenthaltstitels in Estland vorgeworfen werden. 2011 habe der Mann einen Aufenthaltstitel in Estland erhalten, darüber jedoch den russischen Föderalen Migrationsdienst nicht in Kenntnis gesetzt, teilte das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation mit.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden kam der Russe im September 2014 nach Russland, machte aber keine schriftlichen Angaben über seinen Aufenthaltstitel bei der lokalen Meldestelle des Föderalen Migrationsdiensts. Bei dem Versuch, über den Grenzkontrollpunkt Iwangorod aus Russland auszureisen, wurde der Mann von Mitarbeitern der Behörde verhaftet. Nun droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 200 000 Rubel (etwa 2 980 Euro) oder bis zu 400 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Das Gesetz über die doppelte Staatsbürgerschaft ist am 4. August 2014 in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Russen mit einer zweiten Staatsbürgerschaft oder einem ähnlichen Dokument, das ihnen einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland ermöglicht, dies beim Föderalen Migrationsdienst zu melden. Inhaber einer zweiten Staatsbürgerschaft oder eines Aufenthaltstitels hatten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bis zum 4. Oktober Zeit, dies den staatlichen Behörden mitzuteilen.
Wie Medien Anfang Dezember berichteten, seien nach Angaben aus der Staatsduma für eine Nichtanmeldung der zweiten Staatsbürgerschaft oder eines Aufenthaltstitels bereits 43 Personen geahndet worden. Die Geldstrafen hätten zwischen 500 und 1 000 Rubel (etwa 7,50 bis 15 Euro) betragen. Von einem Strafverfahren war allerdings in keinem der Fälle die Rede.
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