Religionswissenschaftler haben keine Verletzung der religiösen Werte in der Oper "Tannhäuser" festgestellt. Sie wurde vor kurzem im Theater für Oper und Ballett in Nowosibirsk vom Regisseur Timofej Kuljabin auf die Bühne gebracht und vom örtlichen Metropoliten angezeigt.
Das entsprechende Gutachten haben die Dozenten der Lehrstühle für Religionwissenschaft von der Russischen Staatlichen Universität für Geisteswissenschaften (RGGU) und Lomonossow-Universität (MGU) erstattet und am 10. März den Akten beigelegt. Der Regisseur der Aufführung sowie der Intendant des Theaters wurden infolgedessen am gleichen Tag freigesprochen. Ihnen drohte eine Geldstrafe von 30 bis 50 Tausend Rubel (circa 420 bis 702 Euro) oder 120 Stunden Pflichtarbeit.
"Wir sind in diesem Fall auf sehr große sowohl religiöse als auch ästhetische Unwissenheit gestoßen", sagen die Experten. Ein Zuschauer sollte Dichtung mit der Realität, den Protagonisten mit dem Autor gleichgesetzt haben und damit ein Fehler gemacht, sagte der Dozent von RGGU Boris Falikow. Seinen Worten zufolge bestehe die Aufgabe des Pastors gerade darin, den Leuten von solcher Versuchungen zu befreien.
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