Russland: Bestimmungen für Schengen-Visa verschärft

Ab 14. September müssen Antragsteller nun alle fünf Jahre ihre Fingerabdrücke abgeben.

Ab 14. September müssen Antragsteller nun alle fünf Jahre ihre Fingerabdrücke abgeben.

Sergei Bobylew/TASS
Antragsteller müssen seit Montag ihre Fingerabdrücke hinterlegen. Diese werden bei jedem Grenzübertritt kontrolliert.

Am Montag ist das Verfahren zur Beantragung eines Schengen-Visums in Russland komplizierter geworden. Neben den für das Visum vorzulegenden Unterlagen, darunter Kontoauszüge, Bescheinigungen des Arbeitgebers über das Arbeitsverhältnis, Urkunden über möglichen Immobilienbesitz sowie Formulare, die die Rückkehrwilligkeit belegen, müssen Antragsteller nun alle fünf Jahre ihre Fingerabdrücke abgeben. Zur Abgabe müssen sie persönlich in einem Visazentrum vorstellig werden. Dies hat allerdings keine Auswirkung auf die Höhe des Visagebühr. Im deutschen Visazentrum beträgt sie weiterhin 60 Euro.

Bei einer Einreise in den Schengen-Raum könnten die Fingerabdrücke dann bald bei allen Inhabern eines Visums mit biometrischen Daten kontrolliert werden. Ausgenommen von der Regelung wären Kinder unter zwölf Jahren sowie Mitglieder offizieller Delegationen und Personen, bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke aus medizinischen Gründen unmöglich ist.  

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