Der ukrainische Sicherheitsdienst verweigert der russischen Sängerin Julia Samojlowa die Einreise. Die junge Frau lebt seit ihrer Kindheit mit einer Behinderung und sitzt im Rollstuhl.
Die Ukraine wirft ihr vor, gegen die ukrainische Gesetzgebung verstoßen zu haben. Im Juni 2015 war Samojlowa bei dem Galakonzert „Die Welt des Sports und der Güte“ aufgetreten, das in Kertsch auf der Krim stattfand – das sieht Kiew als Grenzverletzung an, weil die 27-Jährige damals ohne ukrainische Pass- und Zollabfertigung auf die Halbinsel gereist war. Die Ukraine betrachtet die Krim nach wie vor als ukrainisches Staatsgebiet.
Die EBU, der Organisator des Wettbewerbs, schlug Russland vor, die Sängerin live über Satellit zuzuschalten oder einen anderen Kandidaten zu finden. Der Fernsehsender Erster Kanal, der den Eurovision Song Contest in Russland überträgt und die Delegation entsendet, bezeichnete diese Lösungsvorschläge jedoch als inakzeptabel und sagte die Teilnahme Russlands am Wettbewerb ganz ab.
„Das hat es zwar schon einmal gegeben, wird auf uns aber nicht zutreffen. Denn wir nehmen von uns aus nicht teil und haben die Regeln der EBU somit nicht verletzt“, sagte Konstantin Ernst, Geschäftsführer des Ersten Kanals, der Zeitung „Kommersant“.
Ja, das jedenfalls kündigte Konstantin Ernst Mitte April im Gespräch mit Journalisten an. Er erklärte zudem, dass Russland von Julia Samojlowa vertreten werde.
Die Antwort lautet Ja. Zwar nicht auf dem Ersten Kanal, aber mehrere Webseiten übertragen den Wettbewerb live.
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