Ein Mann gegen korrupte Beamte

Boris Titow, Ombudsmann für Unternehmer in Russland. Foto: ITAR-TASS

Boris Titow, Ombudsmann für Unternehmer in Russland. Foto: ITAR-TASS

Boris Titow, bekannter Geschäftsmann und Politiker, wurde Ende Juni 2012 vom russischen Präsidenten zum „Bevollmächtigten für die Rechte von Unternehmern“ ernannt. Eine seiner Hauptaufgaben besteht darin, die Stimmung in der Unternehmerschaft zu heben: Laut einer Umfrage sind ein Fünftel der Geschäftsleute unzufrieden mit dem Geschäftsklima im Land, viele sind bereit, ihre Firma zu verkaufen oder ins Ausland zu gehen.

Ein Mann gegen korrupte Beamte. Teil 1

Laut einer Umfrage, die im Frühjahr 2012 von der Organisation Delowaja Rossija (dem russischen Unternehmerverband) durchgeführt wurde, haben 17 Prozent der russischen Geschäftsleute erklärt, sie seien bereit, das Land zu verlassen. Eine weitere Umfrage im Herbst hat diesen Trend bestätigt. Machen Ihnen als 
Ombudsmann solche Statistiken Sorgen?

Das beunruhigt sowohl mich als auch die Regierung unseres Landes. Das Geschäftsklima unterliegt gegenwärtig sehr stark dem negativen Einfluss der Korrup
tion. Leider ist das Eigentum der Unternehmer nicht ausreichend geschützt. Das Hauptproblem ist die unrechtmäßige Aneignung von Eigentum durch feindliche Firmenübernahmen. Wenn mit diesem Begriff früher in erster Linie Konflikte zwischen zwei konkurrierenden Privatunternehmen gemeint waren, so sind heutzutage feindliche Firmenübernahmen zum Nebenerwerb von Beamten geworden. Sie sind gang und gäbe vor allem bei korrupten Vertretern des Staates, die in den Strafverfolgungsbehörden arbeiten.

Aber diese feindlichen Übernahmen treffen bei Weitem nicht jeden Unternehmer, über das Geschäftsklima beschwert sich jedoch fast jeder ...

 Das geschäftliche Umfeld in Russland wird immer härter. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass es gegenwärtig nicht so lukrativ ist, Geschäfte in unserem Land zu tätigen, wie vielleicht noch vor zehn bis 15 Jahren, weil die Kosten bereits wesentlich über denen unserer Wettbewerber in Kasachstan, China und Indien liegen. 
Gegenwärtig sind sowohl die 
Steuern als auch die Energiekosten und Löhne bei uns deutlich höher als in diesen Ländern. Deshalb ist die Versuchung der Unternehmer sehr groß, dorthin auszuweichen.

Zur Person

 

Boris Titow wird 1960 in Moskau geboren. 1983 absolviert er die Wirtschaftsfakultät des MGIMO, des Staatlichen Moskauer Instituts für Internationale Beziehungen, in der Fachrichtung Internationale Wirtschaft.

Im Anschluss arbeitet Titow in der AußenhandelsvereinigungSojusnefteexport. Ab 1989 ist er leitender Angestellter beim sowjetisch-holländischen Joint Venture Urals und ab 1991Geschäftsführer der Firmengruppe Solvalub.

2000 wird er Vizepräsident des Russischen Verbandes der Industriellen und Unternehmer, im Mai 2004 Präsident der Gesamtrussischen Unternehmervereinigung Delowaja Rossija.

Von 2008 bis 2011 ist Titow zweiter Vorsitzender der liberalen Partei Rechte Sache. Am 22. Juni 2012 wird er von Präsident Wladimir Putin zum „Bevollmächtigten für die Rechte von Unternehmern" ernannt.

 

Was konkret wollen Sie unternehmen, um eine Abwanderung zu verhindern?

 Einer unserer Schwerpunkte ist die Reformierung der Gesetzgebung, um bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Im November verabschiedete das Parlament Korrekturen des Strafgesetzbuches, die auf unsere Initiative hin eingebracht wurden. Sie betrafen unter anderem den Paragraphen über Betrugsdelikte. Dieser wurde um sechs Straftatbestände ergänzt.

Aber was haben die Unternehmer davon?

Das bedeutet, dass nun eine Anklage nach diesem Paragraphen sehr viel differenzierter erfolgen kann. Bis dato wurde im Strafgesetz unter „Betrug"

ein alleiniger Straftatbestand erfasst. Eine Schadenshöhe ab einer Million Rubel (25 000 Euro) galt als „Schaden in besonders hohem Ausmaß" und wurde mit einer Freiheitstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet. Für die Geschäftswelt stellt eine solche Summe freilich eine Untergrenze dar. Da musste der Paragraph der Realität angepasst werden.

Hinzu kommt: Bis zur Verabschiedung dieser Korrekturen gab es in 99 Prozent der Fälle nicht einmal einen Geschädigten. Das heißt, die Strafverfolgungsbehörden eröffneten von sich aus das Verfahren. Wir meinen, dass vor der Aufnahme einer strafrechtlichen Verfolgung eines Unternehmers unbedingt eine Anzeige der geschädigten Seite vorliegen muss. Die Ergänzungen im Strafgesetzbuchsind also wesentlich gegen korrupte Beamte gerichtet. Ihnen dürfte es nun schwerfallen, von Geschäftsleuten Geld für die Einstellung von Strafverfahren zu erpressen.

 Ein Mann gegen korrupte Beamte. Teil 2
Im Dezember verabschiedete die Duma einen Gesetzesentwurf für die „Bevollmächtigung zur Wahrnehmung der Rechte von Unternehmern in Russland". Worauf zielt dieses Gesetz ab?

 Wie der Name schon sagt: auf die Wahrnehmung der Rechte von 
Unternehmern. Dazu wurde die Institution des Ombudsmannes 
geschaffen. Dieser ist bevollmächtigt, sich um die Belange von Unternehmern zu kümmern, deren Rechte verletzt wurden. Außerdem geht es um Fälle, in denen die Eingabe bei Behörden zu keinem Ergebnis geführt hat, gänzlich abgelehnt oder der Fall über einen langen Zeitraum nicht bearbeitet wurde.

Wie unabhängig sind Sie von anderen staatlichen Institutionen?

 Das Wichtigste an diesem Gesetz ist, dass der Ombudsmann eine eigenständige staatliche Behörde vertritt und direkt dem Präsidenten unterstellt ist. Er ist mit gewissen Rechten ausgestattet und verfügt über eine ganze Reihe zusätzlicher Kompetenzen – das ist sein fundamentaler Unterschied zu anderen Institutionen.

Diese Sonderrechte betreffen vor allem die Eingaben an die staatlichen Behörden. Binnen 15 Tagen muss der Ombudsmann eine Antwort erhalten, und zwar von dem Beamten, bei dem die Eingabe eingereicht wurde, und nicht etwa von dessen Sekretär. Außerdem hat der Bevollmächtigte das Recht, Gefängnisse zu besuchen, um zusätzliche Informationen von den Unternehmern zu erhalten, die sich in Untersuchungshaft oder nach einem Schuldspruch in Haft befinden.

Wie stellen Sie fest, ob Ihre Intervention erforderlich ist?

 Mehrere 100 Unternehmer haben sich bereits an uns gewandt, weil sie der Meinung waren, dass ihre Rechte verletzt worden seien. In jedem Fall führen wir ein juristisches und öffentliches Schiedsverfahren durch, das sich von einer Woche bis hin zu mehreren Monaten erstrecken kann, je nachdem, wie kompliziert der Fall ist. Wenn wir feststellen, dass die Rechte des Unternehmers tatsächlich verletzt worden sind, setzen wir alle Hebel in Bewegung, um ihm zu helfen.


Wie genau sieht dieses Verfahren aus?

 Für jede Eingabe lassen wir ein öffentliches Gutachten anfertigen. Diese Praxis gab es im Übrigen schon vor meiner Ernennung zum Ombudsmann: Vor anderthalb Jahren hat die Organisation Delowaja Rossija, der ich vorstehe, zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaftsentwicklung das Zentrum für öffentliche Verfahren „Business gegen Korruption" gegründet.

Dort haben wir unsere Methode zur Bearbeitung der Eingaben entwickelt und erprobt. Durch einen Beschluss der Co-Präsidenten – das sind gegenwärtig fünf Personen – wird jeweils entschieden, ob die Eingabe bearbeitet wird. Anschließend lassen wir ein juristisches Gutachten erstellen. Auf Basis dieses Gutachtens beziehen wir dann Stellung.

Sind bei der Ausarbeitung des Gesetzes internationale Erfahrungen eingeflossen? Und gibt es auch Paragraphen, die die Rechte ausländischer Unternehmer in Russland schützen?

 Bevollmächtigte zur Wahrnehmung der Rechte von Unternehmern gibt es in vielen Ländern der Welt: in den USA, Südkorea, Australien. Die Aufgabenfelder der Ombudsmänner unterscheiden sich jeweils, ihre Hauptfunktion ist jedoch immer die Akquisition von Investitionen. Wir in Russland haben leider eine ganz andere Funktion – den Schutz vor Korruption und bürokratischem Druck.

In unserem Gesetz ist nicht von ausländischen Unternehmern die Rede, aber natürlich gehört ihr Schutz auch zu den Aufgaben des Bevollmächtigten – weil jeder Investor auf dem Territorium der Russischen Föderation ein Mandant des Ombudsmannes ist. Und zwar nicht nur die Investoren, sondern auch die Handelsvertreter. Außerdem werden wir zukünftig auch noch die Interessen russischer Unternehmer im Ausland verteidigen. Wobei dieser Aspekt nicht im Gesetz berücksichtigt werden konnte. Die entsprechenden Korrekturen bringen wir bei der zweiten Lesung ein.

Das heißt, Sie können auch ausländischen Unternehmern in Russland helfen?

 Wir haben bereits relativ viele Eingaben dieser Art erhalten. Darunter waren auch hanebüchene Fälle von Konfiskation des Eigentums ausländischer Firmen. Die Heuschrecken unter den Beamten machen keinen Unterschied zwischen unseren und ausländischen Unternehmern. Vor den Ausländern haben sie genauso wenig Respekt wie vor unseren eigenen Geschäftsleuten.

Es gibt auch Fälle, die schon eine Weile zurückliegen und die wir nun wieder aufrollen. 2003 hat eine ausländische Firma ein Schiedsverfahren gewonnen, im Anschluss konnte sie mit einer nicht unbeträchtlichen Nachzahlung rechnen. Aber bis zum heutigen Tage ist diese nicht eingetroffen, obwohl die Firma durch alle gerichtlichen Instanzen gegangen sind. Die Gerichtsvollzieher haben das Geldzwar seit 2008 auf ihrem Konto, haben es aber dann nicht weitergeleitet. Jetzt werden wir uns darum kümmern, dass es an die richtige Adresse gelangt.

Sind die ausländischen Unternehmer denn überzeugt davon, dass Sie ihnen helfen können?

 Ausländischen Unternehmern ist klar, dass sie früher in strittigen Situationen unsere Behörden nur um etwas bitten konnten. Heute kann ich mit der neuen Gesetzeslage in ihrem Namen etwas fordern und diesbezüglich mit dem Staatsanwalt einen Termin vereinbaren. Das Entscheidende ist, dass wir jetzt über eine Institution verfügen, die mit der Staatsanwaltschaft und dem Innenministeriumzusammenarbeitet. In der Staatsanwaltschaft gibt es nun eine eigene Abteilung, die sich ausschließlich um Unternehmerbelange kümmert. Wir hoffen, dass dieses Bündnis effektive Arbeit leisten wird.

In unserem Land finden von Zeit zu Zeit spektakuläre Prozesse gegen Unternehmer statt, die eine breite gesellschaftliche und internationale Resonanz erfahren: Fälle wie Chodorkowski und Lebedjew, der Fall Magnitzkij ... Beabsichtigen Sie, sich um solche Prozesse zu kümmern und zu den Gerichtsurteilen Stellung zu beziehen?

Die Bedeutung eines Prozesses bewerten wir nicht nach dem Lärm, den er verursacht. Für uns ist jeder Unternehmer von Bedeutung, unabhängig davon, ob er einen bekannten Namen hat oder nicht. Malow aus Kostroma, Worobjow aus Astrachan, Sultejew aus Wladiwostok, Markelow aus Ufa – das sind die Namen von einigen Geschäftsleuten, denen wir helfen konnten. Leider werden viele Prozesse in unserem Land politisiert, und am Ende ist es praktisch 
unmöglich, die Unschuld oder Schuld des Betreffenden objektiv einzuschätzen. 

Sie behaupten, dass eine der wichtigsten Aufgaben die Verbesserung des Geschäftsklimas in Russland ist. Glauben Sie nicht, dass eine vorzeitige Freilassung von Chodorkowskij dem Land und der Welt zeigen würde: Die Situation verändert sich zum Besseren?

Ich fürchte, dass die Freilassung Chodorkowskis und Lebedjews allein die Situation nicht verändern würde. Korruption und die widerrechtliche Konfiskation von Unternehmen – das sind globale, systembedingte Prozesse. Deshalb – ich möchte es noch einmal wiederholen – müssen wir für jeden einzelnen Unternehmer kämpfen. Den Beamten passt es ins Konzept, die Gesellschaft glauben zu machen, dass in der Geschäftswelt alle Gauner und Diebe sind und widerrechtliche Sanktionen oder gar die Konfiskation des Unternehmens dem Wohle der Gesellschaft dient. Mein Standpunkt dagegen ist diametral entgegengesetzt: Ein Unternehmen ist wie eine Henne, die dem Land goldene Eier legt.

Und Ihre Pflicht, meine Herren Beamten, ist es, diese Hennen zu behüten und zu beschützen. Und sei es auch nur deshalb, weil die Unternehmen den größten Teil der Steuern zahlen, von denen Sie leben.

 

Das Interview führte 
die Nachrichtenagentur ITAR-TASS.

Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

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