Putin will Beamten Auslandskonten verbieten

Foto: ITAR-TASS

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Russische Staatsbedienstete müssen wohl damit rechnen, in absehbarer Zeit keine Bankkonten im Ausland mehr führen zu dürfen. Präsident Wladimir Putin hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Staatsduma eingebracht. Die Experten sind sich jedoch einig, dass es dabei nicht um Korruptionsbekämpfung geht, sondern um einen Versuch, die negativen Folgen des so genannten „Magnitski Act" in den USA und ähnlicher Gesetze in anderen Ländern zu minimieren.

Laut Wladimir Putin dürfen Beamte bzw. deren Familienmitglieder keine Bankeinlagen im Ausland haben und keine ausländischen Obligationen bzw. Aktien besitzen. Das Verbot gilt für die Personen, die im Sinne ihrer

Dienstpflicht „Entscheidungen treffen, die die Souveränität und nationale Sicherheit Russlands betreffen." Damit sind nicht nur der Präsident und der Ministerpräsident gemeint, sondern auch Parlamentarier, Richter, Aufsichtsratsmitglieder der Zentralbank, stellvertretende Generalstaatsanwälte, Mitarbeiter von Staatsunternehmen und alle Beamten, die vom Präsidenten, der Regierung und dem Generalstaatsanwalt ernannt werden. Die einzige Ausnahme wird für die Diplomaten bzw. deren Familienmitglieder gemacht, die im Ausland arbeiten.

Die Initiative hat das Ziel, „die nationale Sicherheit Russlands zu festigen, lobbyistische Aktivitäten zu regeln, Investitionen in die nationale Wirtschaft anzuspornen und die Effizienz der Korruptionsbekämpfung zu fördern." Mit der Kontrolle über ausländische Bankkonten sollen die zuständigen Behörden beauftragt werden.

Zugleich sollen anonyme Anzeigen kein Grund für Überprüfungen sein. Sollte sich herausstellen, dass ein Beamter, Richter, Parlamentarier gegen das Gesetz verstoßen hat, wird er entlassen.

Darüber hinaus befasst sich die Staatsduma seit längerer Zeit mit einem von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf über das Verbot für Beamte, Immobilien im Ausland zu besitzen. Präsident Putin hatte diese Initiative in seiner Jahresbotschaft an die Föderalversammlung im Dezember 2012 begrüßt.

Die Parlamentsopposition wies jedoch darauf hin, dass es viel effizienter wäre, den Artikel 20 der UN-Anti-Korruptions-Konvention zu ratifizieren, der die Beamten verpflichtet, ihre Einkommen und Ausgaben offenzulegen.

Putins Gesetzentwurf habe wenig mit Korruptionsbekämpfung zu tun, sagte der stellvertretende Leiter von Transparency International in Russland, Iwan Ninenko. „Die Korruptionsbekämpfung stützt sich nicht auf Besitzverbote, sondern darauf, ob das Vermögen mit den legalen Einnahmequellen übereinstimmt", betonte er. „Falls jemand sein Geld im Ausland anlegen will, gibt es daran nichts Ungesetzliches, wenn dieses Geld ehrlich verdient worden ist."

Zugleich verwies der Experte darauf, dass dieser Gesetzentwurf in der kürzlich verabschiedeten Strategie zur Korruptionsbekämpfung nicht erwähnt wird. „Das bedeutet, dass diese Initiative nicht darauf ausgerichtet ist, die russischen Beamten vom internationalen Markt auszuschließen, sondern mögliche negative Folgen von Gesetzen wie „Magnitski Act" in den USA zu vermeiden. Sollte irgendwo in Europa ein solches Gesetz gebilligt werden, wären die Bankkonten russischer Beamten nicht gefährdet, weil es sie einfach nicht geben wird", so Ninenko.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.

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