Im Sumpf der russischen Staatsduma

Wladimir Pechtin (links). Foto: ITAR-TASS

Wladimir Pechtin (links). Foto: ITAR-TASS

Bisher wurden in noch keiner Legislaturperiode der Staatsduma so vielen Abgeordneten Gesetzesverstöße vorgeworfen, angefangen bei illegaler Geschäftstätigkeit und der Nichtdeklarierung von Eigentum bis hin zu Betrug in besonders hohem Ausmaß.

Es mag Ironie des Schicksals sein, dass eines der Opfer des Antikorruptionsskandals ausgerechnet der Vorsitzende der Ethikkommission selbst, das bekannte Mitglied der Regierungspartei Einiges Russland Wladimir Pechtin ist. Nachdem der angesehene russische Blogger und Oppositionspolitiker Alexej Nawalny belastende Informationen veröffentlicht hatte, denen zufolge der Abgeordnete Immobilien im US-amerikanischen Staat Florida besitze, sah Pechtin sich gezwungen, sein Abgeordnetenmandat niederzulegen.

Nawalnyj behauptete unter Verweis auf entsprechende Dokumente, Pechtin sei zusammen mit seinem Sohn Alexej Eigentümer zweier Wohnungen in Miami sowie eines Grundstücks mit Haus in Ormond Beach mit einem Gesamtwert von 1,7 Millionen Euro. Keines dieser Objekte taucht in der offiziellen, jährlich vorzulegenden Vermögenserklärung des Abgeordneten und seiner Familie auf. Nawalnys Enthüllungspost wurde im Internet von Zehntausenden Nutzern weitergeleitet und erhielt 3 100 „Gefällt mir“-Klicks bei Facebook sowie mehr als 2 000 Retweets bei Twitter.

Pechtin selbst wies alle Anschuldigungen von sich und bat den Immunitätsausschuss der Staatsduma, seinen Fall auf einen möglichen Gesetzesverstoß hin zu prüfen. Letztlich half ihm das nicht; er war gezwungen, sein Amt niederzulegen. Wie Abgeordnete seiner Partei mitteilten, beabsichtige Pechtin nunmehr, in die USA zu reisen und zu beweisen, dass die besagten Immobilien gar nicht ihm gehören.

Der Skandal mit den amerikanischen Immobilien eines Abgeordneten der Regierungspartei war der bislang größte einer Reihe ähnlicher Vorkommnisse. Nahezu zeitgleich zum Skandal um Wladimir Pechtin entzogen dessen Parlamentskollegen zwei Oppositionspolitikern die Immunität: dem Kommunisten Konstantin Schirschow und dem Mitglied der Partei Gerechtes Russland Oleg Michejew. Diese Verfahren wurden auf Bitte der Generalstaatsanwaltschaft eingeleitet. Schirschow wird vorgeworfen, einen Abgeordnetensitz verkauft zu haben, Michejew soll einen mit seiner Hilfe erworbenen Großkredit nicht zurückgezahlt haben. Beide Abgeordnete beteuerten ihre Unschuld. 

Die Immunität der Abgeordneten garantiert, dass ein Parlamentsmitglied nur mit dem Einverständnis des Parlaments zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden kann. Vergangenen Herbst wurde Gennadij Gudkow, einem bekannten Oppositionspolitiker und Mitglied der Partei Gerechtes Russland, das Abgeordnetenmandat entzogen. Die Strafverfolgungsbehörden warfen ihm illegale Geschäftstätigkeit vor. Daraufhin verließ Alexej Knyschow, Abgeordneter der Partei Einiges Russland, dem das gleiche Vergehen zur Last gelegt wurde, freiwillig die Staatsduma.

Die Büchse der Pandora wurde geöffnet

Die von Russland HEUTE befragten Experten nehmen an, dass die Abgeordneten an der gegen sie gerichteten Kampagne selbst schuld sind, da sie den Oppositionspolitiker Gennadij Gudkow vorher aus den eigenen Reihen verbannt hatten. „Nach diesem Vorfall sind Turbulenzen in der Staatsduma so gut wie garantiert“, sagte der Generaldirektor des Zentrums für politische Informationen, Alexej Muchin. Die vorliegende Situation habe allerdings verschiedene Ursachen, gibt der Politologe zu bedenken. Der Skandal um Pechtin sei eine Antwort der Opposition auf das Anziehen der Daumenschrauben vonseiten der Regierungspartei. Schirschow und Michejew seien dagegen, nach Meinung des Experten, Opfer von zwischenparteilichen Grabenkämpfen innerhalb der Staatsduma geworden.

Dem stimmt auch sein Kollege, der Erste Vizepräsident des Zentrums für politische Technologien, Alexej Makarkin zu: Die letzten drei Fälle seien gleichwohl nicht Aktionen ein und derselben politischen Kräfte, obwohl all diesen Verfahren gegen die Abgeordneten der „Präzedenzfall Gudkow“ zugrunde läge. „Die sechste Legislaturperiode der Staatsduma hat von Anfang an gezeigt, dass die Immunität der Abgeordneten heutzutage nicht mehr unantastbar ist. Früher hat man ‚seinesgleichen‘ nur ungern über die Klinge springen lassen, selbst wenn das schwarze Schaf einer anderen Partei angehörte. Doch der Rauswurf eines so exponierten Politikers wie Gudkow hat die Büchse der Pandora geöffnet.“

Der Damm dieser Übereinkunft sei nun gebrochen. Wenn man den einen Abgeordneten schassen könne, blieben auch andere nicht länger verschont, setzt Makarkin fort. Und das machten sich nun die verschiedenen politischen Drahtzieher zunutze. Die Staatsanwälte hätten schon vor langer Zeit damit begonnen, Material gegen den einen oder anderen Politiker zu sammeln und jetzt hätten sie beschlossen zu handeln. Die Opposition, die es nicht geschafft habe, die Staatsduma aufzulösen, wolle nunmehr die Abgeordneten einen nach den anderen mit einer „roten Karte“ vom Spielfeld holen, mutmaßt Muchin.

Beide Experten sind sich in einem einig: Der Antikorruptionskampf innerhalb des Parlaments hat damit noch kein Ende gefunden. „Bald schon werden einige Abgeordnete es bereuen, dass sie überhaupt dafür gestimmt haben, Gudkow das Mandat zu entziehen und damit einen Präzedenzfall geschaffen zu haben“, glaubt Makarkin. 

Am 12. Februar legte der russische Präsident Wladimir Putin der Staatsduma einen Gesetzentwurf zum Antikorruptionskampf zur Diskussion vor. Danach soll es Staatsangestellten nunmehr verwehrt sein, über ausländische Konten und Wertpapiere im Ausland zu verfügen. Die Abgeordneten hatten bereits einen ähnlichen eigenen Entwurf in erster Lesung angenommen und diesen für die zweite Lesung vorbereitet. Die Variante des Präsidenten hat nunmehr allerdings einen höheren Stellenwert. In diesem Entwurf fehlt das Eigentumsverbot von ausländischen Immobilien. Von den betreffenden Beamten wird lediglich verlangt, Informationen über deren Existenz und die Quellen für deren Erwerb öffentlich zu machen. 

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