Prüfungen deutscher Stiftungen in Russland eingestellt – Moskau: NGO-Kontrollen „legitim“

Nach Ansicht von Lars Peter Schmidt, Leiter der Moskauer Filiale der Konrad-Adenauer-Stiftung, sind die deutschen Vertretungen im Zuge der NGO-Kontrollen „einfach dazwischen gekommen". Foto: AFP / East News

Nach Ansicht von Lars Peter Schmidt, Leiter der Moskauer Filiale der Konrad-Adenauer-Stiftung, sind die deutschen Vertretungen im Zuge der NGO-Kontrollen „einfach dazwischen gekommen". Foto: AFP / East News

Nach heftigen Protesten des Bundesaußenamtes hat die russische Staatsanwaltschaft ihre Prüfung der Filialen der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Friedrich-Ebert-Stiftung in Moskau und St. Petersburg eingestellt.

Bei der Prüfung der St. Petersburger Filiale der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) hatten die russischen Kontrollorgane die Computertechnik des Stiftungsbüros zurückgehalten – mit der Begründung, die Software der Computer müsse in Bezug auf deren Legalität kontrolliert

werden. Wie der Leiter der KAS in Russland, Lars Peter Schmidt dpa mitteilte, wurde die Technik inzwischen zurückgebracht. Zudem verzichteten die russischen Behörden auf eine angekündigte Prüfung der Vertretung des Goethe-Instituts in der Stadt Nowosibirsk.

Ende vergangenen Jahres war in Russland ein neues Gesetz in Kraft getreten, das politisch aktive und aus dem Ausland finanzierte NGOs mit ausländischen Agenten gleichsetzt und dazu zwingt, sich in ein spezielles Register eintragen zu lassen. Auf Verstöße gegen das neue Gesetz stehen harte Sanktionen: von Geldstrafen bis zu zwei Jahren Haft.

Nach Ansicht von Lars Peter Schmidt, Leiter der Moskauer Filiale der Konrad-Adenauer-Stiftung, sind die deutschen Vertretungen im Zuge der NGO-Kontrollen „einfach dazwischen gekommen". Als Filialen von deutschen Stiftungen brauchen sich diese Einrichtungen nicht gemäß dem neuen russischen NGO-Gesetz als „ausländische Agenten" registrieren zu lassen, betonte er in einem Gespräch mit RIA Novosti.

Die Tätigkeit der russischen Filialen der deutschen Stiftungen sei niemals „auf Konfrontation gerichtet" gewesen, sondern auf die Förderung „vernünftiger bilateraler Beziehungen", betonte Schmidt. Auf die Reaktion des Bundesaußenministeriums angesprochen, das bereits sein Befremden über die Vorgänge in Moskau und St. Petersburg bekundet hatte, meinte Schmidt, die Verstöße seien dermaßen „gravierend" gewesen, dass es „nicht anders kommen" konnte.

Seit einigen Wochen dauern in Russland massenhafte Kontrollen der nichtstaatlichen Organisationen (NGO) an, die in erster Linie in Bezug auf ihre eventuelle Finanzierung aus dem Ausland geprüft werden. Unter anderem besuchten Vertreter der Staatsanwaltschaft, des Justizministeriums und der Steuerpolizei das Büro der Menschenrechtsorganisation Memorial, die Moskauer Helsinki-Gruppe sowie Vertretungen von Transparency International und Human Rights Watch.

Der russische Präsident Wladimir Putin hatte am Donnerstag die Kontrollaktionen als Routinemaßnahmen verteidigt. „Die Generalstaatsanwaltschaft muss nichtkommerzielle Organisationen kontrollieren, um festzustellen, ob ihre Tätigkeit den angekündigten Zielen und den russischen Gesetzen entspricht", sagte er bei seinem Treffen mit dem Menschenrechtsbeauftragten Wladimir Lukin. Zugleich betonte der Staatschef, bei den Kontrollen sollte es „nicht zu Überspitzungen kommen".

Zudem veröffentlichte das russische Außenministerium am Freitag ein spezielles Dokument, in dem die behördlichen NGO-Prüfungen als „legitime und allgemein übliche Praxis" im In- und Ausland bezeichnet wurde. „Wir wissen die Arbeit, die ausländische Stiftungen in Russland mit ihren Projekten im Rahmen ihrer Kompetenz leisten, zu schätzen. Zugleich muss betont werden, dass die in Russland operierenden Vertretungen und Filialen der ausländischen NGOs der russischen Jurisdiktion untergeordnet sind, was die Einhaltung des Rechts der Russischen Föderation durch diese voraussetzt".

 

Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.

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