Michail Fedotow, der Leiter des Menschenrechtsrates beim Präsidenten der Russischen Föderation. Foto: wikipedia
In letzter Zeit hat Europa immer wieder aktiv Kritik an Russland geübt im Zusammenhang mit einigen Beschlüssen, die, nach Ansicht vieler, die Rechte russischer Bürger einschränken. Gibt es Ihrer Meinung nach einen rationalen Kern in den Gesetzen über das Verbot der Homosexuellen-Propaganda, über den Schutz der Gefühle von Gläubigen und über „ausländische Agenten“? Wie kann die Notwendigkeit solcher Gesetze begründet werden?
Der Rat hatte sich gegen diese Gesetze ausgesprochen, da er sie für nicht ausreichend durchdacht und sogar kontraproduktiv hält. Die Anwendungspraxis der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf das Gesetz über die gemeinnützigen Organisationen hat in jenem Teil, der die sogenannten „ausländischen Agenten“ betrifft, gezeigt, dass die Formulierungen im Gesetz nicht konkret genug sind; das Gesetz lässt keine genaue Aussage zu, bei welchen Organisationen es tatsächlich Anwendung finden soll. Eben deshalb muss es noch einmal abgeändert werden. Die gleiche Position vertritt der Rat auch in Bezug auf die von Ihnen erwähnten anderen Gesetze.
Soll der auf eine Entwicklung der Zusammenarbeit sowie die Suche nach einem Kompromiss in bestimmten Fragen, zum Beispiel im Bereich der Visafreiheit, gerichtete Prozess in direkter Abhängigkeit zu konkreten Schritten Russlands in puncto Erweiterung oder Einschränkung der Freiheiten seiner eigenen Bürger stehen?
Meiner Meinung nach gibt es dabei keinerlei Zusammenhang und es darf auch keinen geben. Wir sind sowohl an der Visafreiheit mit Europa als auch an der Erweiterung der Menschenrechte und der Freiheiten unserer Bürger interessiert. Man braucht weder Druck auf Russland noch auf irgendein anderes Land auszuüben: Das ist absolute Zeitverschwendung! Unsere Mängel, Probleme und Versäumnisse kennen wir selbst nur allzu gut, und wir sind allen dankbar, die uns dabei helfen, diese Mängel zu beseitigen. Niemand hat uns zu erpressen. Wir haben schließlich selbst das größte Interesse daran, über gute Gesetze und einen demokratischen Rechtsstaat zu verfügen.
Was kann dazu beitragen, das gegenseitige Misstrauen zwischen Russland und Europa zu überwinden?
Dazu brauchen wir möglichst transparente Beziehungen, eine offene Arbeit der staatlichen Organe und eine funktionierende Partnerschaft. Dabei gibt es keine Chefs und Untergebenen, keine Lehrer und Schüler – wir alle sind sowohl Lehrer als auch Schüler.
Auf welchen Gebieten kann die Zusammenarbeit zwischen Russland und Europa maximale Effektivität erzielen?
Auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Entwicklung der Zivilgesellschaft.
Mit welchen europäischen Organisationen und Instituten kooperiert der Menschenrechtsrat?
In erster Linie arbeiten wir mit dem Europarat zusammen. Am aktivsten kooperieren wir mit Deutschland auf der Schiene des russisch-deutschen Forums „Petersburger Dialog“, wir führen regelmäßige Treffen und Konferenzen durch. Gerade ist die Sommerschule junger Historiker im Kreis Perm zu Ende gegangen. Ende des vergangenen Jahres fand in Moskau eine Konferenz zum Thema „Staat und Persönlichkeit: Lehren aus der Vergangenheit, Konstruktion der Zukunft“ statt. An dieser Konferenz nahmen Vertreter von sechs europäischen Ländern teil. Ende dieses Jahres findet in Berlin der zweite Teil dieser Konferenz statt; gemeinsam bereiten wir Untersuchungen vor, die sich insbesondere mit der Gesetzgebung im Bereich des öffentlichen Fernsehens und gemeinnütziger Organisationen befassen.
Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland
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