Russland gegen Greenpeace: Die Rechtslage bleibt unklar

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Der Vorfall mit der Arctic Sunrise, die sich einer russischen Ölbohrplattform näherte und versuchte, diese zu besetzen sowie die anschließende Festnahme der Schiffsbesatzung durch die russische Grenzpolizei ist zum Gegenstand lebhafter Debatten geworden. Vor allem welche Gesetze Anwendung finden können, ist stark umstritten.

In erster Linie muss festgehalten werden, dass sich die Vorgänge an der Grenze der russischen Jurisdiktion abgespielt haben. Das Schiff Arctic Sunrise, welches bei dem Versuch die Ölplattform zu besetzen lediglich als Stützpunkt für mehrere Motorboote diente, fuhr unter niederländischer Flagge. Zum Zeitpunkt des Eingreifens durch die Sicherheitskräfte befand sich das Schiff wohl zudem außerhalb der geschützten Zone um die Bohrinsel. Der Vorfall führte weder zu einem Schaden am Eigentum noch zu dem Verlust von Menschenleben. Nichtsdestotrotz wird der Besatzung nun Piraterie vorgeworfen.

Entsprechend der Russischen Gesetzgebung gilt als Piraterie „der Angriff mit einem Hochsee- oder Binnenschiff mit dem Ziel, sich fremdes Eigentum anzueignen, der unter Gewaltanwendung oder der Drohung von Gewaltanwendung ausgeführt wird". Deshalb kann die Handlung der Umweltschützer zwar in gewisser Hinsicht aufgrund des Versuches, sich fremdes Eigentum anzueignen, als Akt der Piraterie klassifiziert werden.

Jedoch fanden diese Aktionen nicht gegen ein Schiff statt: Die Bohrinsel Priraslomnaja ist eine stationäre Anlage, die am Meeresboden verankert ist, und gegen diese oder deren Besatzung gerichtete Handlungen fallen daher

Am Dienstag eröffnete das Ermittlungskomitee Russlands das Verfahren wegen „Piraterie" gegen die Umweltschützer von Greenpeace, die in der Petschorasee festgenommen worden waren.

In der vergangenen Woche war nach dem Versuch der Aktivisten aus verschieden Ländern, die Bohrinsel Priraslomnaja zu entern der Eisbrecher mit den Umweltschützern aufgebracht und in den Hafen von Murmansk abgeschleppt worden.

Nach der Ankunft in der Stadt wurde die Schiffsbesatzung verhört und gut informierten Quellen in den Massenmedien zufolge in das Untersuchungsgefängnis überführt.

nicht unter die Definition der Piraterie.

 

Internationales Seerecht deckt auch Plattformen ab

Auf Grundlage des Protokolls über den Kampf gegen illegale Handlungen, die sich gegen die Sicherheit auf dem Kontinentalschelf verankerter Plattformen richten (SUA PROT) kann die vorsätzliche Inbesitznahme einer stationären Bohrinsel oder die Übernahme deren Kontrolle unter Anwendung von Gewalt oder der Androhung von Gewalt oder jeglicher Form von Einschüchterung als Verbrechen bezeichnet werden. Auch gewalttätige Handlungen gegenüber Personen sind durch dieses Protokoll verboten, solange sie eine potentielle Sicherheitsgefährdung der Plattform nach sich ziehen können.

Anhand dieser Definition lässt sich der Schluss ziehen, dass die Greenpeace-Aktivisten bei dem Versuch, die Bohrinsel zu entern, ein Verbrechen begingen und das Vorgehen der Grenzpolizisten daher gerechtfertigt ist. Die Strafverfolgungsbehörden haben das Recht, gegenüber Eindringlingen auf Basis des Strafrechts zu handeln. Das heißt, die Handlungen der Umweltschützer fallen unter den Paragraphen über die „Verletzung der Gesetzgebung der Russischen Föderation in Bezug auf das Kontinentalschelf und die Ausschließliche Wirtschaftszone der Russischen Föderation".

Der Aufenthalt eines ausländischen Schiffes in den Hoheitsgewässern der Russischen Föderation ist rechtmäßig, wenn das Schiff diese lediglich friedlich durchqueren möchte oder einen russischen Hafen ansteuert. Das heißt, sollte die Arctic Sunrise in die russischen Hoheitsgewässer eingedrungen sein, hätte das Schiff das Gesetz der Russischen Föderation „Über die Staatsgrenze der Russischen Föderation" verletzt.

 

Jenseits der Hoheitsgewässer beginnt nicht sofort die hohe See

Wenn die Arctic Sunrise sich in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Russischen Föderation befand, ist der Staat in seinen Handlungen weitaus eingeschränkter. Diese Zone bezeichnet alle Gewässer bis zu einer Entfernung von 370 Kilometern zur Küste und gibt dem jeweiligen Staat das alleinige Recht, diesen Teil des Meeres wirtschaftlich zu nutzen.

Begrenzte Hoheitsrechte können hier angewandt werden, wenn ein Schiff Sklaven transportiert, es sich mit Piraterie beschäftigt, dem Drogenhandel

dient, unbefugt Radio- oder Fernsehsendungen aus dem offenen Meer überträgt oder ein Unterseekabel beschädigt.

Zur Verhinderung oder Unterbindung der aufgeführten Handlungen (das heißt, wenn tatsächlich die drohende Gefahr von Piraterie angenommen werden konnte) durften die Schiffe der Küstenwache der Russischen Föderation als Vertreter einer staatlichen Behörde hinzugezogen werden.

Es gilt nun auf Grundlage des Internationalen Übereinkommens über die Beschlagnahme von Schiffen aus dem Jahre 1999 zudem die Regel, dass die Arctic Sunrise nach Hinterlegung einer ausreichenden finanziellen Sicherheit unverzüglich freigegeben werden müsste. Das bedeutet, dass die Freilassung nunmehr ausschließlich vom Geld abhängt. Wird die Kaution für das Schiff gestellt, wirkt sich dies nicht auf das weitere Ermittlungsverfahren aus und wird auch nicht als Schuldeingeständnis oder Verzicht auf weitere juristische Verteidigung gewertet.

Der Autor ist Dekan an der Fakultät für Seeverkehrsrecht der Admiral-S.-O.-Markow-Universität für Hochsee- und Binnenschifffahrt.

Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

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