Gemäß dem Urzteil des internationalen Seegerichtshofs soll Russland alle verhafteten Besatzungsmitglieder von "Artctic Sunrise" freilassen. Foto: Reuters
Am 22. November hat der Internationale Seegerichtshof seine Entscheidung zum Fall des niederländischen Schiffs Arctic Sunrise ausgesprochen, das von Greenpeace-Aktivisten für eine Aktion an der Plattform Priraslomnaja genutzt wurde. Das Gericht entschied, dass die russische Seite den Eisbrecher und die verhafteten Aktivisten freilassen solle und die Niederlande im Gegenzug eine Kaution in Höhe von 3,6 Millionen Euro zahlen müssen. Doch der Vorsitzende der Russischen Präsidialverwaltung Sergej Iwanow erklärte, dass die russische Seite nicht auf die Entscheidung des Tribunals reagieren werde. Nach Meinung von Experten werde diese Entscheidung keine Folgen nach sich ziehen.
Die Verhandlung vor dem Internationalen Seegerichtshof wurde am 6. November von der Regierung der Niederlande initiiert. Sie forderte, die Handlung der russischen Behörden für rechtswidrig zu befinden, Russland zur Rückgabe des Schiffes zu zwingen sowie die Strafverfolgung gegen die wegen Piraterie angeklagten Umweltschützer einzustellen. Die russische Seite weigerte sich jedoch, an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass der Fall „Greenpeace" nicht unter die von dem Staat ratifizierten Verordnungen der UN-Konvention zum Seerecht falle.
Am Freitag las der Vorsitzende des Internationalen Seegerichtshofs Shunji Yanai das Urteil vor, gemäß dem die Niederlande eine Kaution in Höhe von 3,6 Millionen Euro zahlen sollen. Nach Erhalt müsse Russland unverzüglich das Schiff zurückgeben und alle verhafteten Besatzungsmitglieder freilassen und ihnen gewähren, das Gebiet Russlands ungehindert zu verlassen. Für die Umsetzung dieser Forderungen hatte der Vorsitzende des Gerichtshofs zehn Tage Zeit gegeben. Am 2. Dezember sollen beide Staaten über die unternommenen Schritte berichten.
Russland hat keine Sanktionen zu befürchten
Als Ergebnis stellt sich die Frage: Welche Folgen wird die Entscheidung Russlands nach sich ziehen, das Urteil des Gerichtshofs nicht zu vollstrecken? „Wenn Russland sich weigert, die Forderung des Internationalen Seegerichtshofs zu erfüllen, wird es keine Sanktionen
geben. Das internationale Recht sieht keine Strafe für die Nichterfüllung vor", erklärte der Professor und Leiter der Fakultät für internationales Recht an der MGIMO-Universität Dmitrij Labin.
Der Experte stellte auch klar, dass das internationale Recht keine Zwangsmaßnahmen gegen einen Staat vorsehe. Es werde angenommen, dass die freiwillig anerkannten internationalen Verpflichtungen auch eingehalten werden. „Das internationale Recht sieht kein Organ vor, das beobachten, kontrollieren oder gar bestrafen könnte. Der Seegerichtshof kann nicht kontrollieren, ob seine Entscheidung vollstreckt wurde oder nicht. Die Funktionen des Tribunals enden mit dem Urteil. Die Staaten sind selbst dazu angehalten, das internationale Recht zu wahren, widrigenfalls nehmen andere Staaten selbst Sanktionen vor", fügte Labin hinzu.
In der internationalen Rechtsprechung hatte es bisher noch keinen Fall gegeben, bei dem Staaten sich weigerten, Entscheidungen des Internationalen Seegerichtshofs anzuerkennen. Doch in der Rechtsprechung anderer internationaler Gerichte gab es das bereits.
Eines der besten Beispiele ist der Streit zwischen Nicaragua und den USA, den der Internationale Gerichtshof der UNO behandelte. Die Entscheidung fiel zugunsten Nicaraguas aus, doch die Vereinigten Staaten weigerten
Greenpeace kämpft für die Freilassung seiner Aktivisten
sich, dem Urteil nachzukommen. „Die amerikanische Seite schuf eine interessante Konstellation, einen Präzedenzfall", erzählt Professor Dmitrij Labin. „Staaten entscheiden selbst, ob sie die Jurisdiktion des Internationalen Gerichtshofs der UNO anerkennen oder nicht. Ungefähr ein Drittel der Mitgliedsstaaten der UNO erkennt die Jurisdiktion nicht an. Die USA hatten stets zu den Ländern gehört, die die Entscheidung des UNO-Gerichtshofs anerkennen. Doch nach der Entscheidung zugunsten des kleinen Landes Nicaragua brachen sie mit ihrer Tradition. Damals behaupteten die Staaten, dass man nicht nur die Jurisdiktion der UN-Gerichte, sondern auch die konkreten Gerichtsentscheidungen anerkennen müsse. Das widerspricht aber dem internationalen Recht", erklärt der Experte.
Der eigentliche Kern des Streits zwischen Russland und den Niederlanden wird während der Hauptanhörung entschieden. Dann müssen die Richter entscheiden, ob Russland gegen die Artikel der UN-Konvention zum Seerecht verstoßen hat, die der Freiheit der Seefahrt gewidmet sind.
Nach Materialen von Kommersant und Gazeta.ru
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