Der Beschluss der Duma wird die Greenpeace-Aktivisten in ihre Heimatländer zurückkehren lassen. Foto: Denis Sinjakow / Lenta.ru
Alle 30, für das Besteigen der Plattform „Priraslomnaja" verhafteten Aktivisten vom Greenpeace-Eisbrecher „Arctic Sunrise", fielen unter die Amnestie. Als erster wurde der Kapitän des Schiffs Peter Willcox in die Freiheit entlassen. Wie Experten klarstellten, sieht eine Amnestie eine vollständige Anerkennung der eigenen Schuld am Verbrechen vor, doch „Greenpeace" versichert, dass niemand der Aktivisten ein Schuldeingeständnis getätigt habe.
Die Greenpeace-Aktivisten des Eisbrechers „Arctic Sunrise", die in der Petschorasee festgenommen wurden, sind über die Einstellung der Strafverfahren in Zusammenhang mit der von der Staatsduma verhängten Amnestie informiert worden. „Am 24. Dezember begann das Ermittlungskomitee, die Strafverfahren abzuschließen, bzw. auszusetzen. Alle Aktivisten nahmen die Amnestie an, doch niemand gestand die eigene
Schuld am Verbrechen", erzählte Jewgenija Beljakowa, Arktis-Koordinatorin von Greenpeace, der Zeitung Wsgljad. Ihrer Aussage zufolge hatte nur einer der verhafteten Aktivisten einen Beschluss über die Einstellung seines Strafverfahrens aufgrund der Amnestie. Das war, nach Informationen der BBC, Anthony Perrett. „Wir erwarten aber, dass in der nächsten Zeit auch die anderen Aktivisten solche Benachrichtigungen bekommen. Im Föderalen Migrationsdienst begann bereits die Ausstellung der Ausreisedokumente für die Ausländer", hofft Beljakowa. Der Vertreter des russischen Greenpeace-Departements Iwan Bokow sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Interfax, man erhoffe eine Amnestie für alle Besatzungsmitglieder der Arctic Sunrise bis Ende dieser Woche.
Nachrichtenlage noch unklar – Behörden kommentieren nicht
Tags zuvor wurde via der Online-Plattform Fontanka.Ru bekannt, dass alle verhafteten Greenpeace-Teilnehmer ihr schriftliches Einverständnis zum Einstellen des Strafverfahrens in Zusammenhang mit der Amnestie abgaben. Doch eine der Vertreterinnen von Greenpeace Russland sagte im Gespräch mit der Agentur ITAR-TASS, dass die Teilnehmer des Verfahrens ein Recht darauf haben, die Amnestie abzulehnen und das Verfahren bis zu Ende zu führen, um eine völlige Anerkennung ihrer Unschuld feststellen zu lassen. Das staatliche Ermittlungskomitee Russlands kommentierte die Information über die Freilassung der Umweltaktivisten bisher nicht.
Die zukünftigen Sanktionen bezüglich der ausländischen Aktivisten von Greenpeace werden individuell vom konsularischen Visumsdienst begutachtet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie ein Einreiseverbot nach Russland in Zusammenhang mit ihrer immer noch dort anhängigen strafrechtlichen Verfolgung verhängt bekommen.
Rückblick auf Ereignisse seit dem 18. September 2013
Am 18. September beschlossen die Aktivisten der internationalen Organisation Greenpeace auf dem Eisbrecher „Arctic Sunrise", eine Aktion gegen die Erschließung der Ölressourcen der Arktis durchzuführen. Sie versuchten, die Plattform „Priraslomnaja" zu erklimmen, die Bohrungen im
Sockelschelf durchführt. Ihre Aktion wurde von der Grenzwache des Föderalen Geheimdienstes Russlands, dem FSB gestört – die gesamte Crew wurde in Gewahrsam genommen.
Alle 30 Aktivisten, die sich auf dem Schiff befanden, wurden anschließend für zwei Monate verhaftet und ins Untersuchungsgefängnis der Region Murmansk gebracht. Ursprünglich wurden die Umweltaktivisten der Piraterie angeklagt. Putin meinte zum Versuch des Erklimmens der Bohrplattform, man könne die Vertreter der Organisation nicht als Piraten bezeichnen. Dabei gab der Staatschef zu verstehen, dass er ihre Handlungen dennoch für straffähig hält: Eine „Störung der öffentlichen Sicherheit" läge vor, die Anklage könne somit erhoben werden.
Wie der Jurist Konstantin Trapaidse kommentierte, heißt die Umwidmung des Anklagepunktes indirekt bereits, dass die Ankläger in den Handlungen der Aktivisten keinen Tatbestand der Piraterie gefunden haben, jedoch eine Störung der öffentlichen Ordnung sehen. Interessant ist, dass das Höchststrafmaß für Piraterie eine Haftstrafe von 15 Jahren vorsieht, das maximale Strafmaß für „Störung der öffentlichen Ordnung" nur 7 Jahre umfasst.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Wsgljad.
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