Die Boden-Boden Rakete „Oka" (OTR-23) im Museum von Kapustin Jar. Foto: Leonidl
Die USA werfen Russland vor, gegen den Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme, auch INF-Verträge genannt, verstoßen zu haben. Dies teilte die Nachrichtenagentur Itar-Tass unter Verweis auf einen Vertreter der US-Administration mit. Der Vertrag, der am 8. Dezember 1987 zwischen der Sowjetunion und den USA geschlossen wurde, legte die Vernichtung aller Raketen mit mittlerer und kürzerer Reichweite (500 bis 5 500 Kilometer) sowie deren Produktionsverbot fest.
„Die USA sind zu dem Schluss gekommen, dass die Russische Föderation ihre Verpflichtungen im Rahmen der INF-Verträge nicht einhält", sagte der Regierungsvertreter in Washington gegenüber Itar-Tass. Konkret betroffen seien die „Verpflichtungen, keine landgestützten Marschflugkörper mit einer Reichweite von 500 bis 5 500 Kilometern zu besitzen, herzustellen und zu testen, beziehungsweise Startanlagen für solche Raketen zu besitzen oder herzustellen", erklärte er. Für die amerikanische Seite sei diese Frage „sehr ernst". „Wir versuchen bereits seit einiger Zeit, dies mit Russland zu klären", sagte der Regierungsvertreter.
Tatsächlich hat Washington seine Sorge über die Einhaltung der INF-Verträge durch Moskau in der Vergangenheit bereits öffentlich geäußert, zuletzt im Mai durch die Vertreterin des US-Staatssekretärs für Rüstungskontrolle und Internationale Sicherheit Rose Gottemoeller. Damals konkretisierte sie, es gehe um die Entwicklung eines landgestützten Marschflugkörpers durch Russland. Welche Rakete konkret gemeint war, spezifizierte Gottemoeller nicht. In militärdiplomatischen Kreisen wird jedoch vermutet, dass es um einen in Russland entwickelten, seegestützten Marschflugkörper gehen könnte. Dieser fällt zwar nicht unter die Vereinbarungen der INF-Verträge, doch ein Test an Land rief Missfallen vonseiten der USA hervor.
Gegenvorwürfe von der russische Seite
Russische Experten reagieren mit Gegenvorwürfen: Die USA selbst habe mehrfach die Bestimmungen der INF-Verträge gebrochen und täten dies noch immer. Wie Generalmajor Midychat Wildanow, Professor an der
Akademie für Militärwissenschaft, gegenüber RBTH sagt, führe Washington selbst regelmäßig Teststarts der Raketenabwehrsysteme „Ground-Based Interceptor" durch. Wildanow verweist auf Jurij Solomonow, dem Chefkonstrukteur der russischen Interkontinentalraketen „Topol", „Topol-M", „Jars" und „Bulawa", der gemeint habe, eine Zielrakete der Klasse ‚Boden-Luft' sei problemlos bis zur Klasse ‚Boden-Boden' aufrüstbar. Die amerikanische Seite entwickle entgegen der Klauseln der INF-Verträge Raketen mittlerer und langer Reichweite für den Raketenabfang, so der Vorwurf des Generals.
Darüber hinaus hätten die USA ohne Abstimmung mit der russischen Seite den Begriff der Übergangsreichweite eingeführt und stellten keinerlei Informationen über die Zielraketen sowie über deren Abschussorte, Standorte und Transportart zur Verfügung. Das Ergebnis sei, so Wildanow, dass die Amerikaner in Umgehung der INF-Verträge für die Tests ihrer Raketenabwehrsysteme eine neue Rakete mittlerer Reichweite entwickelt hätten. Sie hätten damit 22-mal Raketen erfolgreich abgefangen, das Raketenabfangsystem des Typs „Standard-3" ins Programm aufgenommen und in Rumänien mit dieser Rakete das bodengestützte Raketenabwehrsystem „Aegis" installiert.
Alexej Arbatow, Leiter des Zentrums für Internationale Sicherheit an der Russischen Akademie der Wissenschaften, empört sich, die Probleme hinsichtlich der Einhaltung der INF-Verträge sowie anderer amerikanisch-russischer Verträge hätten nichts in der Öffentlichkeit verloren. Dafür gebe es bilaterale Kommissionen im Rahmen dieser Verträge. Experten sollten Entscheidungen fällen, es sei deren Aufgabe, Kompromisse zu finden. Erst, wenn es nötig werden sollte, dürften auch Politiker und die Öffentlichkeit zur Lösung der Problematik herangezogen werden.
Der Vertrag zwischen der UdSSR und den USA über die Vernichtung von Raketen mittlerer und kurzer Reichweite wurde am 8. Dezember 1987 in Washington unterzeichnet. Russland ging diese Vereinbarung ein, weil die USA in Europa und konkret in der Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien, Italien und Belgien 429 ballistische Raketen und
Marschflugkörper vom Typ „Pershing-1A", „Pershing-2" und „BGM-109G" mit atomaren Sprengköpfen stationiert hatten. Innerhalb weniger Minuten hätten diese Angriffe gegen den europäischen Teil der UdSSR bis hin zur Wolga ausführen können. Im Rahmen der INF-Verträge hatte die Sowjetunion 1 752 Raketen, 845 Startanlagen, drei Produktionsstätten und Startanlagen sowie 69 Raketenbetriebsstützpunkte zerstört. Unter diesen zerstörten Raketen waren auch die operativ-taktischen Boden-Boden-Raketen „Oka" (OTR-23) und die „älteren Schwestern" der heutigen „Iskander-M"-Rakete, die die Reichweite von 500 Kilometern um 20 Kilometer unterschritten, jedoch auf explizite Bitte Washingtons trotzdem in den Vertrag aufgenommen wurden. Die USA zerstörten ihrerseits 859 Mittel- und Kurzstreckenraketen, 283 Startanlagen, sieben Produktionsstätten und Startanlagen sowie neun Raketenbetriebsstützpunkte.
Die UdSSR hätte weit mehr unter diesem Vertrag gelitten als die USA, kommentierte eine dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation nahestehende Quelle gegenüber RBTH.
Denn die INF-Verträge hätten die Zerstörung aller sowjetischen Waffensysteme des Typs zur Folge gehabt, inklusive der perspektivreichen Entwicklungen hochgenauer Waffen. Doch wie sich herausstellte, besaß die UdSSR mehr solcher Entwicklungen als die USA.
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