Yukos-Entschädigung: Kunst in Geiselhaft

Für die Dauerausstellungen von Objekten aus der Sammlung der Eremitage in der Amsterdamer Filiale liegen Staatsgarantien vor. Sie können auf keinen Fall beschlagnahmt werden. Foto: Reuters

Für die Dauerausstellungen von Objekten aus der Sammlung der Eremitage in der Amsterdamer Filiale liegen Staatsgarantien vor. Sie können auf keinen Fall beschlagnahmt werden. Foto: Reuters

37,5 Milliarden Euro soll Russland an die ehemaligen Aktionäre des Yukos-Konzerns zahlen. Falls nicht, könnten russische Vermögenswerte im Ausland beschlagnahmt werden, zum Beispiel auch russische Kunstwerke, die zurzeit in ausländischen Museen gezeigt werden.

Der ständige Schiedsgerichtshof in Den Haag hat Russland zur Zahlung von 37,5 Milliarden Euro an ehemalige Aktionäre des Ölkonzerns Yukos verurteilt. Russland hat erklärt, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen. Sollte Russland damit keinen Erfolg haben und die Zahlung dennoch verweigern, könnte russisches Staatseigentum im Ausland gepfändet werden. Von einer Pfändung könnten dann auch die im Ausland ausgestellten Kunstwerke aus russischen Museen betroffen sein. In der Vergangenheit hat es bereits ähnliche Fälle gegeben.

 

Noga – Hunderte Millionen Euro gegen französische Meister

Im Jahr 2005 wurde in der Schweiz eine Sammlung aus dem Moskauer Puschkin-Museum beschlagnahmt. Insgesamt 55 Bilder französischer Künstler des Impressionismus waren in der Stadt Martigny im Schweizer Kanton Wallis ausgestellt. Als die Bilder nach dem Ende der Ausstellung bereits wieder verpackt waren, um sie zurück nach Moskau zu schicken, wurden sie auf Betreiben des Genfer Unternehmens Noga von einem Gerichtsvollzieher eingezogen. Das Stockholmer Schiedsgericht hatte im Jahr 1997 Russland zur Zahlung angeblich noch offener Rechnungen verurteilt. Noga forderte von Russland eine Summe von mehreren hundert Millionen Euro. 

Michail Kamenski, der Generaldirektor der russischen Zweigstellen des Auktionshauses Sotheby’s, erklärt RBTH, wie es zu der Beschlagnahmung kam: „Üblicherweise übernehmen die Staaten die Garantie, dass

ausländische Exponate auch wieder in das Ursprungsland zurückkehren. Diese Staatsgarantie steht sogar über Gerichtsentscheidungen und ist nicht anfechtbar. Im Falle der Ausstellung in Martigny hatte jedoch lediglich der Kanton Wallis diese Garantie übernommen. Sobald die Exponate die Kantonsgrenze überschritten hatten, konnten sie daher beschlagnahmt werden“, so Kamenski. Die Angelegenheit sorgte für erhebliche Missstimmung zwischen Russland und der Schweiz. Der Schweizer Bundesrat veranlasste schließlich die Freigabe der Exponate. „Heutzutage wird die Erlaubnis zur Ausfuhr von Ausstellungsobjekten aus dem Bestand staatlicher Museen in der Regel nur noch erteilt, wenn es eine Staatsgarantie gibt“, weiß Kamenski. 

 

Schneerson – 37 000 Euro Strafe pro Tag

Ilja Wolf, Generaldirektor von Fineartway, einer auf Kunstgegenstände spezialisierten internationalen Spedition, stimmt Kamenski zu. Für die Bilder von Kasimir Malewitsch aus der Sammlung des Russischen Museums, die zurzeit in der Londoner Tate-Galerie ausgestellt werden, sowie Dauerausstellungen von Objekten aus der Sammlung der Eremitage in der Amsterdamer Filiale liegen diese Staatsgarantien vor, erklärt er. Sie können auf keinen Fall beschlagnahmt werden.

Wolf ist sich jedoch nicht sicher, ob es solche Staatsgarantien auch in Zukunft geben wird, und verweist auf den Fall Schneerson. Im Jahr 2006 reichten einige Rabbiner der Organisation Chabad beim Obersten

Gerichtshof in Washington Klage ein. Sie fochten die russischen Besitzrechte an der Schneerson-Bibliothek an, einer Sammlung religiöser Schriften, die in Russland verblieben war, nachdem ihr Besitzer vor fast hundert Jahren das Land verlassen hatte. 2010 hat das Gericht zugunsten der Rabbiner entschieden und Russland eine Strafe von 37 000 Euro täglich bis zu Umsetzung des Urteils auferlegt. Russland verweigert die Herausgabe der Bücher bis heute.

Die USA haben seither keine Staatsgarantien mehr für russische Exponate gegeben, was zur Folge hatte, dass die russischen Museen nicht mehr in den USA ausstellen. Der Austausch zwischen den Museen der beiden Länder endete damit. Dimitri Chankin, Mitbesitzer der Moskauer Galerie „Triumph“, äußerte im Gespräch mit RBTH die Befürchtung, dass andere Länder dem Beispiel der USA folgen könnten und dass das russische Kultusministerium sich schließlich grundsätzlich gegen die Ausstellung russischer Exponate im Ausland entscheiden könnte.

Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

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