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Der Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation hat ein Strafverfahren gegen hochrangige ukrainische Militärbeamte eröffnet, denen gemäß dem Artikel „Planung von Morden, Einsatz verbotener Gegenstände und Methoden der Kriegsführung und des Genozids" Verbrechen gegen die russischsprachige Bevölkerung in der Ukraine vorgeworfen werden.
Laut Wladimir Markin, offizieller Vorsitzender des Untersuchungsausschusses sowie Generalmajor und Jurist, richtet sich das Verfahren konkret gegen Waleri Geletej, den Verteidigungsminister der Ukraine, Viktor Muschenko, den Chef des Generalstabs des ukrainischen Militärs, sowie Oleg Mikas, den Kommandanten der 25. Brigade, und einige weitere „unbekannte Personen" aus der 93. Brigade und der obersten Militärverwaltung des Landes.
Interpol lehnt internationale Fahndung ab
Die internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol will Moskau allerdings nicht bei der internationalen Fahndung nach Verdächtigen unterstützen. „Interpol leugnet nicht, dass tatsächlich Verbrechen verübt wurden", kommentiert Wladimir Markin gegenüber RBTH, „doch die Organisation nimmt an, dass das Verfahren in erster Linie einen politischen Charakter habe. Und dem dritten Statut von Interpol zufolge ist jede Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder ethnischen Charakters der Organisation strengstens untersagt." Allerdings, so bemerkt Markin weiter, widerspreche der Fahndungsbefehl von Interpol gegen hochrangige Militärbeamte und den ukrainischen Innenminister Arsen Awakow sowie gegen den Gouverneur des Gebiets Dnepropetropetrowsk und den Oligarchen Ihor Kolomoijskyj, die in Russland derselben Verbrechen beschuldigt werden, dem Statut von Interpol, sich nicht in die politischen oder militärischen Angelegenheiten eines Landes einzumischen.
Der Untersuchungsausschuss geht davon aus, dass die Militärverwaltung der Ukraine den Einsatz verbotener Waffen zur Unterdrückung der Aufständischen im Südosten angeordnet hat. So sind beispielsweise bei den Gefechten um Donezk, Lugansk, Slawjansk, Kranatorsk und „andere Siedlungspunkte" in den selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk von ukrainischen Soldaten die Feuersysteme „Grad" und „Uragan" eingesetzt worden, zudem Flugzeugraketen mit Streufeuer, taktische Raketen des Typs Totschka-U und andere schwere Angriffswaffen. Angaben des Ausschusses zufolge sind mehr als 3 000 Personen getötet und mehr als 5 000 verletzt worden, darüber hinaus mussten 300 000 Einwohner der Volksrepubliken Donezk und Lugansk, die „um ihr Leben und ihre Gesundheit fürchteten", auf russisches Staatsgebiet fliehen.
In Übereinstimmung mit der Strafprozessordnung der Russischen Föderation sei es in Einzelfällen möglich, dass die Gerichtsverhandlung bei Verfahren über schwere oder sehr schwere Verbrechen in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt wird, wenn dieser sich außerhalb Russlands befinde und im entsprechenden Strafrechtsverfahren nicht von einem anderen Staat zur Verantwortung gezogen wurde, erklärt Markin.
Ilja Schablinski vom Lehrstuhl für Verfassungsrecht und Kommunalrecht an der russischen Nationalen Forschungsuniversität „Wirtschaftshochschule" findet das Verfahren absurd. „Der Begriff Völkermord umfasst auch die
Diskriminierung einer Volksgruppe aus nationalen, ethnischen oder religiösen Motiven heraus. Und ich sehe in diesem konkreten Fall keine Grundlage für Beschuldigungen solcher Art", sagt der Wissenschaftler gegenüber RBTH. „Die Bevölkerung am Donbass besteht sowohl aus Russen als auch aus Ukrainern, und beide ethnischen Gruppen sind den Schrecken des Krieges zum Opfer gefallen. Es gibt keinen Grund, das als ein so schweres Verbrechen wie Genozid zu bezeichnen", meint Schablinski.
Als Reaktion auf die Anschuldigungen Moskaus hat die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine ebenfalls ein Strafgerichtsverfahren gegen Mitarbeiter des Russischen Untersuchungsausschusses eröffnet, unter anderem unter Berufung auf den Artikel zur „Zusammenarbeit mit einer terroristischen Vereinigung". Die Behörde hat allerdings bislang keine Angaben dazu gemacht, gegen wen genau Strafanzeige erstellt wurde.
Für Schablinski sind die Beschuldigungen beider Seiten ausgesprochen politisch geprägt. „Die Vorwürfe der Ukraine sind nichts weiter als eine Reaktion, denn Kennzeichen für Terrorismus wird man kaum finden. Die schlimmsten Taten waren die Bombardierungen bewohnter Siedlungen, doch das ist ein anderer Untersuchungsfall. Auf beiden Seiten sind Menschen gestorben, Russen und Ukrainer", sagt Schablinski.
Wiederholt sich die Geschichte?
Der unabhängige Krisenexperte Viktor Litowkin zieht Parallelen zu vergangenen Krisen. „Nach der Eskalation des Konflikts in Georgien und Ossetien im August 2008 oder, wie er in den westlichen Medien genannt wurde, dem Russisch-Georgischen Krieg, wurden ebenfalls Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen aufgenommen", erinnert Litowkin. „Doch es hat nie einen gerichtlichen Prozess gegeben und bis heute wurden die Täter nicht bestraft", sagt er gegenüber RBTH. Den Grund dafür sieht er in der fehlenden Unterstützung des Gerichtshofs in Den Haag durch den
Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation. Auch nach dem Krieg in Jugoslawien wollten die westlichen Länder die Kriegsverbrecher vor Gericht bringen und die Frage, ob ein Genozid an der Bevölkerung vorlag, endgültig entscheiden lassen, erzählt Litowkin. Das Verfahren gegen den Anführer der bosnischen Serben, Radovan Karadžič, kam zwar zustande – er wurde in elf Punkten angeklagt –, doch es dauert bis heute an. Unter anderem wird Karadžič der Mord an 7 500 Muslimen in Srebrenica im Jahr 1995 vorgeworfen.
„All diese Gerichtsverfahren werden von den Siegern oder einer Koalition der Sieger von Kriegen geführt, um so die Legitimität und Rechtmäßigkeit ihrer Siege zu unterstreichen. Wenn die internationale Gemeinschaft eine Bestrafung der Beschuldigten nicht unterstützt, gibt es auch kein Gerichtsverfahren", erklärt der Analyst. Deshalb gebe es im Moment auch keine Gerichtsverfahren gegen die westlichen Täter, die in Lybien, im Irak, in Afghanistan, Algerien und anderen Ländern Kriegsverbrechen begangen hätten, fügt Litowkin hinzu.
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