Gesetzentwurf bedroht internationale Organisationen in Russland

Eine Duma-Initiative will schärfere Kontrollen für die „Sicherheit des Landes“. Foto: Sergej Fedeitschew/TASS

Eine Duma-Initiative will schärfere Kontrollen für die „Sicherheit des Landes“. Foto: Sergej Fedeitschew/TASS

Russland versucht die Tätigkeit ausländischer Organisationen im Land strenger zu kontrollieren. Ein neuer Gesetzentwurf will sie verbieten lassen dürfen, wenn sie „die Verteidigungsfähigkeit und Sicherheit des Landes“ gefährden. Experten schätzen die Initiative unterschiedlich ein.

Die Staatsduma erörtert demnächst einen Gesetzentwurf über das Verbot von ausländischen und internationalen Organisationen in Russland, deren Tätigkeit „im Hoheitsgebiet als unerwünscht" anerkannt wird. Damit sind all jene gemeint, die nach Ansicht des Staates „die Verteidigungsfähigkeit oder Sicherheit des Landes respektive die öffentliche Ordnung oder Gesundheit der Bevölkerung gefährden". Gegen sie sollen unter anderem Ordnungsstrafen verhängt und Strafverfahren eingeleitet werden.

Wer dem Land „schadet", sollen auf außergerichtlichem Wege die Generalstaatsanwaltschaft und der russische Inlandsgeheimdienst FSB in Abstimmung mit dem Außenministerium entscheiden. In der Volkskammer des russischen Parlaments wird hervorgehoben, dass dieses Gesetz nicht nur gegen Non-Profit-Organisationen, sondern auch gegen beliebige internationale Unternehmen und transnationale Konzerne gerichtet sein wird.

 

„Keine Destabilisierung zulassen"

Anton Ischtschenko, Abgeordneter der Liberal-Demokratischen Partei Russlands und Co-Autor dieser Initiative, erklärte, dass dieses Gesetz eine vorbeugende Wirkung haben soll. „Vorläufig ist ein Verbot vielleicht nicht vonnöten, aber in absehbarer Zukunft könnte es dazu kommen, dass außerordentliche Maßnahmen ergriffen werden müssen", so der Parlamentarier gegenüber RBTH.

Dieses Gesetz ziele unter anderem darauf ab, den Rechtsschutzbehörden größere Möglichkeiten einzuräumen, betonte der Abgeordnete. Er ist der Meinung, dass die Erfahrungen der Ukraine und die jüngsten Ereignisse in Frankreich nur bestätigten, dass der Staat die Möglichkeit haben müsse, „eine Destabilisierung des Landes zu verhindern".

Konkrete Kriterien, nach denen entschieden wird, ob eine ausländische Organisation auf die „schwarze Liste" gesetzt werden soll, gibt es allerdings nicht. „Wir haben nicht einmal versucht, Kriterien zu formulieren, weil diese Liste zu umfangreich würde", sagte Ischtschenko. „Das, worum es im Gesetzentwurf geht, wird auf die eine oder andere Weise bereits rechtlich geregelt. Unseres Erachtens ist in unserer Fassung alles eindeutig genug."

In der Staatsduma ist man überzeugt, dass die Bündelung von Gewaltministerien (Innen-, Verteidigungs- und Katastrophenministerium) und Außenministerium eine transparente und unabhängige Vorgehensweise gewährleisten werde. „Es sind drei Ämter involviert, auf denen unsere Stabilität im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen beruhen muss. Dort arbeiten Profis und die werden wissen, welche Organisationen unsere Werte und die Staatsordnung gefährden", glaubt Anton Ischtschenko.

 

Gezielte Verdrängung

Das Gesetz wird es praktisch ermöglichen, die Tätigkeit einer beliebigen Organisation, unter anderem auch einer Handelsgesellschaft, zu unterbinden. Dennoch ist die Wirtschaft nicht beunruhigt. „Ich bin zu 100 Prozent sicher, dass dieses Gesetz nicht gegen Privatunternehmen gerichtet

ist. Im Gegenteil, die Wirtschaft läuft momentan Investoren hinterher", sagt etwa Alexander Kalinin, Präsident des Verbands von Klein- und mittelständischen Unternehmen Opora Rossii.

Auch die Antikorruptionsorganisation Transparency International sieht die Gefahr an anderer Stelle: Denis Primakow, leitender Jurist der Organisation in Russland, ist der Auffassung, dass dieser „absurde" Gesetzentwurf vielmehr darauf abziele, unerwünschte juristische Personen aus dem rechtlichen Umfeld in Russland zu verdrängen. Er bedrohe Organisationen wie „Offenes Russland", gestiftet vom ehemaligen Yukos-Eigentümer Michail Chodorkowski, oder Medienholdings mit ausländischer Beteiligung, warnt Primakow.

Für Juri Nikolajew, Vorsitzender des Moskauer Anwaltskollegiums Nikolajew und Partner, ist die Aufregung indes nicht nachvollziehbar. Seiner Meinung nach handelt Russland so, wie jedes andere Land verfahren würde, wenn es der Meinung wäre, dass bestimmte Tätigkeiten seine Souveränität gefährdet. „Ein Staat kann in seinem Hoheitsgebiet ein beliebiges Gesetz verabschieden, das die Tätigkeit solcher Organisationen unterbindet. Das ist normal, das tun alle", erinnert Nikolajew.

Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

Diese Webseite benutzt Cookies. Mehr Informationen finden Sie hier! Weiterlesen!

OK!