Russlands Präsident Wladimir Putin (Mitte) besucht die Sitzung des russischen Menschenrechtsrates. Foto: EPA
Der Menschenrechtsrat beim russischen Präsidenten hat ein juristisches Gutachten zu einem Ende Mai erlassenen Dekret des Präsidenten ausgearbeitet. Nach Ansicht des Menschenrechtsrats verstoße die im Präsidentenerlass definierte Geheimhaltung der militärischen Verluste während Sondereinsätzen in Friedenszeiten gegen gültige Gesetze und gegen die in der russischen Verfassung verbrieften Grundrechte. Der besagte Erlass wurde am 28. Mai unterzeichnet und trat sofort in Kraft. Bis dato galten lediglich Verluste in Kriegszeiten als geheim.
Im nächsten Schritt wird die Kommission des Menschenrechtsrats über das Papier abstimmen. In der Folge soll es an die Präsidialverwaltung weitergeleitet werden. Im Interview mit RBTH sagte Ilja Schablinskij, Co-Autor des Gutachtens, Mitglied des Menschenrechtsrats und Professor für Verfassungs- und Kommunalrecht an der Higher School of Economics, der Rat werde auf die Abschaffung der Norm und eine umfassenden Prüfung der gesetzlichen Lage zu Staatsgeheimnissen pochen. Im Gegenzug werde ein Gesetzesentwurf zur Regelung von Veröffentlichungen solcher Angaben vorgelegt.
Das Gutachten weise explizit darauf hin, dass die von Wladimir Putin unterzeichneten Zusätze mit der russischen Verfassung unvereinbar seien. „In der Verfassung heißt es, dass „der Mensch, seine Rechte und Freiheiten das höchste Gut darstellen". Hier aber heißt es, dass zwei, vier oder tausende Menschen getötet werden können und der Bevölkerung das Recht entzogen wird, dies zu erfahren. Worin aber sind die Todesfälle begründet? Ist es die Gesundheit, die Wehrfähigkeit?", fragt Schablinskij.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der Widerspruch zum Gesetz über das „Staatliche Geheimnis", das eine konkrete Auflistung jener Informationen enthält, die als Staatsgeheimnis eingestuft werden sollen. Dazu zählen beispielsweise Angaben zur Truppenstärke und zum Zustand ihrer Schlagkraft, darin allerdings ist „kein Wort über die Verluste" zu finden.
Neben solchen Informationen, die geheim gehalten werden dürfen, nennt das Gesetz auch jene Informationen, deren Geheimhaltung unzulässig ist. Daten über besondere Unfallereignisse und Katastrophen gehören dazu. Nach Ansicht von Experten des Menschenrechtsrats fallen Information über menschliche Verluste in die Kategorie der besonderen Unfallereignisse, „denn diese Bereiche haben eins gemeinsam – es geht um Ereignisse, die den Tod von Menschen verursachen".
„In der Tat können diese Verluste als besondere Unfallereignisse betrachtet werden", meint auch Fedor Krawtschenko, Seniorpartner der Anwaltskanzlei SMI. Er betont, der Präsident habe zwar das Recht, die Liste geheimer Daten zu verfeinern und zu vervollständigen, „in Widerspruch zur aktuellen Rechtslage sollte der Präsidentenerlass dabei aber nicht treten".
In ihrem Papier bemängeln die Menschenrechtler auch die juristische Ungenauigkeit der neuen Norm: Beispielsweise fehle die Definition, was einen „Sondereinsatz" ausmache. „Und wenn es keine Definition gibt, kann das Gesetz willkürlich angewandt werden", warnt Krawtschenko. Er geht davon aus, dass Juristen und die Justiz bald vor Probleme gestellt würden. Unklar bleibe auch, welche Angaben genau von der Geheimhaltung betroffen seien, da der Begriff „Verluste" ebenfalls nicht erläutert werde. „Dürfen Verletzte gemeldet werden? Und was ist, wenn die Zahl der Toten nicht konkretisiert wird, sondern lediglich von „zahlreichen Verlusten" die Rede ist?", zählt der Experte weitere offene Fragen auf.
In letzter Zeit seien zwischen dem Präsidenten und dem Menschenrechtsrat „Ansätze eines Dialogs" zu beobachten, meint der Politologe und Vorsitzende der Stiftung Petersburger Politik Michail Winogradow. Doch das Thema der militärischen Verluste sei „delikat" und betreffe „durchaus sensible Bereiche", sodass die zugrundeliegende Fragestellung „für die russische Führung aktuell von größerer Bedeutung ist, als Höflichkeitsgesten in Richtung des Menschenrechtsrats zu verteilen". Er glaubt, dass die Zusätze nicht geprüft würden und die Geheimhaltung bestehen bleibe.
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