Laut Gerichtshof wurden die Rechte der beiden Kläger auf einen fairen Gerichtsprozess aus dem Artikel 6 der Menschenrechtskonvention verletzt. In der Urteilsbegründung heißt es zudem, dass der Artikel 7 der Konvention vom russischen Gericht missachtet worden sei. Dieser sichert dem Angeklagten eine Strafverfolgung ausschließlich auf rechtlicher Grundlage zu.
„Um Nawalny und Ofizerow zu verurteilen, hat die russische Justiz die Grenzen der üblichen Rechtsauslegung deutlich überschritten“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die beiden in Russland Verurteilten seien für Handlungen zur Rechenschaft gezogen worden, die sich von unternehmerischer Tätigkeit keineswegs unterscheiden würden, so der Europäische Gerichthof.
Den beiden Berufungsklägern stehe daher Schadensersatz in Höhe von je 8.000 Euro zu. Zudem seien die russischen Behörden zur Übernahme der Gerichtskosten in Höhe von 48.000 bzw. 23.000 Euro verpflichtet.
Alexej Alexandrow, stellvertretender Vorsitzender des Föderationsratsausschusses für Verfassungsrecht erklärte in einem Interview mit der russischen Nachrichtenagentur „RIA Nowosti“, dass die russischen Behörden den Schadensersatz an Nawalny leisten müssen: „Es ist notwendig, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gründlich zu analysieren. Die europäischen Richter fordern jedoch keine Veränderung der russischen Gesetzgebung und sehen keine politischen Motive hinter dem Fall ‚Kirowles‘. Deswegen muss die russische Seite ihren Verpflichtungen aus dem Abkommen mit der EU nachkommen und den festgesetzten Schadensersatz leisten. Uns ist es wichtig, dass der Europäische Gerichtshof anerkannt hat, dass die russische Justiz in diesem Prozess nicht aus politischen Motiven gehandelt hat“, sagte der stellvertretende Ausschussvorsitzende.
Im Juli 2013 hat das Bezirksgericht der Stadt Kirow die beiden Angeklagten Nawalny und Ofizerow sowie ihren Geschäftspartner Wjatscheslaw Opalew wegen besonders schweren Betrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt. Damalige Ermittlungen haben ergeben, dass die Angeklagten unrechtmäßig 10.000 Kubikmeter Holz im Wert von 16 Millionen Rubel (damals rund 290.000 Euro) vom staatlichen Holzproduzenten „Kirowles“ unter der Leitung Wjatscheslaw Opalews erworben und weiterverkauft haben. Im vergangenen Oktober hat ein Moskauer Bezirksgericht zudem Schadensersatzzahlungen in Höhe von 16,2 Millionen Rubel (rund 190.000 Euro) zugunsten des staatlichen Holzproduzenten über die drei Verurteilten Nawalny, Ofizerow und Opalew verhängt.
Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland
Abonnieren Sie
unseren kostenlosen Newsletter!
Erhalten Sie die besten Geschichten der Woche direkt in Ihren Posteingang!