Gestern, am 9. März, haben österreichische Justizbehörden Russlands Auslieferungsgesuch für Ural Rachimow endgültig abgelehnt. Der Sohn des ehemaligen Oberhaupts Baschkortostans wird in Russland beschuldigt, Aktien des Ölkonzerns Baschneft veruntreut zu haben. Die österreichische Staatsanwaltschaft und das zuständige Gericht vermuten politische Motive hinter der Strafverfolgung des ehemaligen Baschneft-Chefs.
Ural Rachimow. Foto: TassDas russische Gerichtskomitee habe, so sein Vertreter Wladimir Markin, wie auch die russische Generalstaatsanwaltschaft bislang keine Bestätigung dieser Information erhalten.
Die Anklageschrift wurde am 23. Juli 2014 in Rachimows Abwesenheit verlesen. Im Dezember desselben Jahres wurde er international zur Fahndung ausgeschrieben und in Abwesenheit für verhaftet erklärt. Zum damaligen Zeitpunkt hielt sich der ehemalige Konzernchef bereits seit vier Jahren in Österreich auf. Das Wiener Landesgericht hat es trotz des Auslieferungsgesuchs des russischen Generalstaatsanwalts abgelehnt, Ural Rachimow zu verhaften. Im Oktober 2014 hat das Moskauer Handelsgericht der Klage der russischen Generalstaatsanwaltschaft auf die Rückgabe der Baschneft-Aktien an den Staat stattgegeben. Russische Experten zogen Parallelen zwischen dem Vorgang und dem Fall Yukos.
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