Glücksspielzone Krim: Investoren sind willkommen

Foto: ITAR-TASS

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Die russische Regierung hat einen neuen Gesetzesentwurf zu den Rahmenbedingungen der geplanten Glücksspielzone auf der Halbinsel Krim vorgelegt. Investoren können sich freuen, denn die Investitionsschwelle ist niedrig.

Die Pläne, auf der Halbinsel Krim eine Sonderwirtschaftszone einzurichten, nehmen konkrete Formen an. Ein aktueller Gesetzesentwurf enthält die Rahmenbedingungen für Investoren im Bereich Glücksspiel.

Ein niedriger Eintrittspreis

Die Investitionsschwelle soll bei etwa 10,8 Millionen Euro liegen. Eine niedrige Schwelle, findet Dmitrij Rannew, Generaldirektor des Finanzunternehmens GKFX. „Allein die erste Bauphase des größten Casinos in der Spielerstadt Asow-City in der Region Krasnodar hat über 17 Millionen Euro verschlungen“, erklärt der Experte. Rannew sieht im relativ niedrigen „Eintrittspreis“ für Investoren eine Chance für die Betreiber von Automaten-Spielhallen.

Seit dem 1. Juli 2009 ist Glücksspiel in Russland nur in vier offiziellen Zonen erlaubt: in der Region Krasnodar im Süden des Landes, in der fernöstlichen Region Primorje, im Gebiet Kaliningrad, einer russischen Exklave an der Ostsee, und in der Region Altai in Zentralrussland. Die Krim wäre die fünfte offizielle Glücksspielzone.  

„Das Besondere daran ist, dass die gesamte Republik Krim und Sewastopol Glücksspielzone werden und nicht nur ein klar abgegrenztes Gelände wie in den anderen Gebieten“, sagt Rannew. Zudem würde dies die erste Spielzone, die nicht auf Brachland weit abseits wirtschaftlicher und touristischer Zentren entsteht. „Die Krim und Sewastopol haben eine  Infrastruktur, dort gibt es Fachkräfte“, erklärt Rannew. „Zudem ist die Krim als Reiseziel durchaus beliebt. Daher bieten sich auch Wachstumspotenziale für die Hotelbranche.“  

Stabilität ist eine wichtige Voraussetzung

Die rechtlichen und steuerlichen Sonderregelungen der Sonderwirtschaftszone sollen nicht nur für die Glücksspielbranche gelten. Auch andere auf der Krim ansässige Unternehmen werden auf unbestimmte Zeit von der Wassersteuer und der föderalen Gewinnsteuer freigestellt. Im Laufe von zehn Jahren müssen sie zudem keine Grund-, Verkehrs-, und Vermögenssteuer zahlen. Eine Mindestschwelle für Investitionen, die den Status eines sogenannten Standortunternehmens verleihen, gibt es außerhalb des Glücksspielgeschäfts nicht. Zuvor war geplant gewesen, diesen Status nur zu vergeben, wenn innerhalb von drei Jahren mindestens 3,2 Millionen Euro investiert werden oder alternativ eine  Registergebühr in dieser Höhe eingezahlt wird.

Experten wie Maxim Kljagin, Analyst der Verwaltungsgesellschaft Finam Management, begrüßen die Einrichtung einer Sonderwirtschaftszone: „Auf diese Weise wird aus der Krim ein attraktiver Investitionsstandort für Privatanleger“, sagt er. Das sei wichtig, denn eine Förderung der lokalen Wirtschaft ausschließlich aus der Staatskasse könne die gewünschten Wachstumsraten kaum sicherstellen und würde den russischen Staatshaushalt erheblich belasten, erklärt Kljagin. Weitere Steuerermäßigungen und Fördergelder könnten zusätzlich Anreize für Investoren schaffen. Kljagin glaubt, dass sich vor allem Investitionen in Projekte zum Ausbau der Infrastruktur, in die Tourismuswirtschaft, die Landwirtschaft und in die Industrie- und Dienstleistungssektoren schon bald auszahlen könnten.

Wassilij Ucharskij, Analyst für Makroökonomie des Beratungsunternehmens UFS IC, teilt diese Ansicht, weist jedoch auf ein besonderes Problem hin: „Jeder Geschäftsmann wünscht sich neben guten zukünftigen Renditen auch eine stabile und zuverlässige Grundlage. Die Situation auf der Krim ist jedoch bei Weitem noch nicht so stabil“, sagt er. Zudem hat die Europäische Union kurz vor Veröffentlichung dieses Gesetzesentwurfs den Import von Waren von der Krim verboten. Das könnte sich vor allem für Produzenten von Wein und Petrochemikalien nachteilig auswirken, meint der Experte.

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