Russisches Mediengesetz: Droht „Maxim“, „Cosmopolitan“ & Co. das Aus?

Ausländische Medienunternehmen fürchten um ihre Marken in Russland. Foto: ITAR-TASS

Ausländische Medienunternehmen fürchten um ihre Marken in Russland. Foto: ITAR-TASS

Ausländische Investoren dürfen nur noch maximal zwanzig Prozent Anteile an russischen Medienunternehmen halten. Medienexperten sehen darin eine Verschärfung bestehender Gesetze und fürchten um die Vielfalt in der russischen Medienlandschaft. Die ausländischen Medienunternehmen könnten ihre Marken zurückziehen.

Die Obere Kammer des russischen Parlaments bestätigte am vergangenen Mittwoch das Gesetz zur Beschränkung von ausländischem Kapital in russischen Medienunternehmen. Am 27. September wurden in der Staatsduma in der dritten und letzten Lesung letzte Korrekturen vorgenommen. Das „Gesetz über die Massenmedien" verbietet nun in Russland die Gründung von Medien durch ausländische Staatsbürger und schreibt zudem vor, dass ausländische Eigner nicht mehr als zwanzig Prozent der Anteile an russischen Medienunternehmen halten dürfen.

 

Werden Medien vom Markt verschwinden?

Die größte russische Medienholding mit ausländischer Beteiligung, STS Media, erklärte, dass das neue Gesetz durchaus große Auswirkungen auf die Struktur der Aktionäre haben werde. Daraufhin fiel an der Nasdaq die Aktie des Unternehmens.

Betroffen ist auch das Unternehmen Hearst Shkulev Media. Das Unternehmen veröffentlicht unter anderem die populären Magazine „Elle", „Maxim" oder „Psychologies". Wiktor Schkulew, Präsident von Hearst Shkulev Media, ist besorgt: „Jedes Gesetz, das das Geschäft und die Meinungsfreiheit im Land einschränkt, ist schädlich." Aktuell werde das Gesetz bei Hearst Shkulev Media geprüft. Man suche nach Lösungen, wie das Unternehmen den Vorgaben künftig entsprechen könne, ohne dass das Geschäft Schaden nehme, erklärt Schkulew gegenüber RBTH. Er glaubt nicht, dass das Gesetz ein Beitrag zur Verbesserung der nationalen Informationssicherheit darstelle. „Ich verstehe nicht, vor wem die russischen Medien geschützt werden sollen – ausländische Investoren halten sich aus gesellschaftspolitischen Themen ohnehin heraus", sagt er. Ihnen sei klar, dass „man in diesem Bereich in Russland kein Geld verdienen kann", betont er.

„In Russland werden 90 Prozent der Inhalte in unseren Verlagen vor Ort produziert, nur die Marke ist ausländisch", erklärte Jean-Emmanuel de Witt, Generaldirektor der Gesellschaft Sanoma Independent Media, die unter anderem Magazine wie „Cosmopolitan", „Esquire" und auch die Zeitung

„Wedomosti" herausbringt, in einem auf der Webseite der Zeitung „Wedomosti" am 24. September veröffentlichten Videointerview. Er ist der Ansicht, dass die Inhaber die Möglichkeit haben sollten, die Qualität ihrer Marke und damit ihre Reputation kontrollieren zu können. Das sei nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht mehr möglich, findet de Witt und glaubt, ausländische Investoren würden sich nun zurückziehen. „Wenn russische Gesellschaften die ausländischen Aktien an den Medien abkaufen, werden sie von den Inhabern der Marke oder des Verlags nicht das Recht bekommen, den Namen weiter zu verwenden", ist de Witt überzeugt.

 

Fachgespräche gab es keine, Bedenken wurden ignoriert

Der Gesetzentwurf wurde auch vom russischen Menschenrechtsrat geprüft, der auf Widersprüche hinwies. Doch die Hinweise fanden letztlich keine Berücksichtigung. Der Vorsitzende des Menschenrechtsrats Michail Fedotow weist im Gespräch mit RBTH auf das sogenannte „Gesetz zum Verfahren bei ausländischen Investitionen in Gesellschaften mit strategischem Wert zur Sicherung der Landesverteidigung und -sicherheit" hin, das bereits seit 2008 in Russland in Kraft ist und auch für die Medien gilt. „Das heißt, alle Verträge in diesem Bereich, die ausländische Investitionen auf über 25 Prozent steigen ließen, haben schon vorher die Zustimmung der Regierung erfordert", sagt Fedotow und erläutert: „Der Anteil ausländischer Investitionen ist auf maximal 50 Prozent beschränkt gewesen, heute greift die Regelung bereits ab 20 Prozent." Der Medienunternehmer Wiktor Schkulew stimmt dem Beschluss des Menschenrechtsrates zu. Auch er sieht in dem neuen Gesetz eine Verschärfung des Gesetzes von 2008. „Das neue Gesetz ist eine Verstärkung der Restriktionen für ausländische Investoren und erfordert eine

Veränderung der Anteile an der gegebenen Geschäftsstruktur", sagt er.

Jelena Wartanowa, Dekanin einer Fakultät für Journalistik, hingegen rechnet nicht damit, dass das Gesetz die russische Medienlandschaft drastisch verändern werde. „Die Medien-Aktien sind in Russland im Großen und Ganzen in den Händen von lokalen Eignern konzentriert, ob nun privat oder staatlich", erläutert sie. „Das Gesetz wird nur einige Gesellschaften des Zeitschriftenmarkts und des Unterhaltungsfernsehens betreffen", glaubt sie. Wartanowa würde allerdings ein Gesetz, das Anreize für die Produktion von lokalen Inhalten schaffen würde, bevorzugen.

Alle Experten bedauern, dass die Regierung im Vorfeld nicht mit den Betroffenen gesprochen und Medienexperten sowie Medienschaffende nicht zurate gezogen habe. Die russischen Medienunternehmen haben nun bis zum Februar 2017 Zeit, das Gesetz umzusetzen.

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