Die Aktien des Mineralölkonzerns Bashneft wurden zu Recht beschlagnahmt, urteilte ein Moskauer Gericht. Foto: Photoshot/Vostock Photo
Das Moskauer Handelsgericht hat im Fall Bashneft entschieden, dass die Aktien des Unternehmens dem Staat übereignet werden. Das Urteil fiel am 30. Oktober und wurde nun veröffentlicht. Damit wurde dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft entsprochen. Hauptaktionär von Bashneft waren zuvor der größte börsennotierte russische Mischkonzern AFK Sistema und die Tochterfirma Sistema Invest. Gründer und Mehrheitseigentümer von AFK Sistema ist der russische Milliardär Wladimir Jewtuschenkow. Sein Vermögen wird von „Forbes" auf etwa neun Milliarden US-Dollar geschätzt, damit gehört er zu den reichsten Russen.
Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass es bei der Privatisierung des Mineralölkonzerns Bashneft zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Jewtuschenkows Konzern kaufte im Jahr 2009 das Unternehmen Baschneft, das damals von Ural Rachimow, Sohn des ehemaligen Präsidenten der Republik Baschkorstan, geführt wurde. Der Kaufpreis hätte bei knapp zwei Milliarden Euro liegen sollen, davon sollten auf ausdrücklichen Wunsch von AFK Sistema 400 Millionen Euro allerdings erst dann fällig werden, wenn Baschneft bestimmte Finanzkennziffern erfüllt habe. Da Baschneft die Vorgaben angeblich nicht erreichte, ging das Unternehmen schließlich für rund 1,6 Milliarden Euro an Jewtuschenkow über, nach Ansicht der Ermittlungsbehörden deutlich unter Wert. Wegen des Vorwurfs der Geldwäsche wurde Jewtuschenkow im September 2014 verhaftet und steht seitdem unter Hausarrest. Das Vorgehen erinnert stark an den Fall Yukos und die Verhaftung von Michail Chodorkowski, der Ende 2013 nach zehn Jahren aus der Haft entlassen wurde.
Parallelen zum Fall Yukos?
Das Gericht wies das von AFK Sistema vorgebrachte Argument der Verjährung zurück. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Verjährungsfrist erst mit der Benennung der Verdächtigen begonnen. Das Unternehmen ist mit dem Urteil nicht einverstanden und kündigte an, dagegen Berufung einzulegen. Dafür bleibt nun einen Monat Zeit.
Nach Ansicht von Anton Soroko, Analyst bei Finam, sei das Urteil keine Überraschung gewesen. Es hätte im Vorfeld keinerlei Anzeichen für eine andere Entscheidung gegeben, sagt er. Wie es nun mit Bashneft weitergehe sei noch offen, so Soroko. Es sei schwer zu sagen, wer nun letztendlich von dem Urteil profitieren wird: „Bashneft könnte verstaatlicht werden oder auf dem freien Markt zum Kauf angeboten werden, was mehr Geld bringen würde", erklärt er. Soroko hält einen Verbleib der Aktiva bei AFK Sistema verbunden mit einer Geldstrafe für die beste Lösung.
Ilja Balakirew, Chef-Analyst bei UFS IC, hält eine großangelegte Überprüfung von Privatisierungsvorgängen jedoch für ein unwahrscheinliches Szenario.
Der Fall Bashneft sei ein Einzelfall und das Urteil stelle keine Bedrohung für Investoren und Privateigentümer in Russland dar. Wichtig sei es nun, die Interessen der Minderheitsaktionäre zu schützen. „Ich bin jedoch sicher, dass Parallelen zum Fall Yukos gezogen werden und das wird seine negative Wirkung auf Investoren nicht verfehlen", ist Balakirew überzeugt.
Der russische Energieminister Alexander Nowak hat die Privatisierung Bashnefts befürwortet. „Es wäre ein logischer Schritt, Bashneft zu privatisieren. Der Staat erzielt dadurch Einnahmen und das Unternehmen kann weiter nach marktwirtschaftlichen Prinzipien arbeiten", zitiert ihn die Nachrichtenagentur „Interfax". Wie der Fall nun tatsächlich ausgehen wird, bleibt abzuwarten. Dmitrij Bedenkow, Chefanalyst bei IK Russ-Invest geht davon aus, dass eine Entscheidung über das weitere Schicksal von Bashneft frühestens nach Ablauf der Berufungsfrist getroffen werden wird.
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