Ein neues Gesetz soll die Kapitalflucht weniger lukrativ machen und Geld für Investi- tionen nach Russland zurückholen. Foto: Shutterstock/Legion-Media
Russlands Präsident Wladimir Putin hat am 25. November ein zuvor von der Staatsduma, der unteren Parlamentskammer, abgesegneten Gesetzesentwurf über die „Deoffshoreisierung" der Wirtschaft unterzeichnet. Das neue Gesetz soll bereits am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Entsprechend dieser Vorlage werden russische Aktionäre Steuern auf nicht ausgeschüttete Gewinne ihrer ausländischen Tochterunternehmen, vor allem jener, die sich in Steueroasen oder in sonstiger ausländischer Jurisdiktion befinden, entrichten müssen. „Die Hauptaufgabe der durch die Regierung veranlassten Maßnahmen ist die Verringerung des Anteils der Schattenwirtschaft in Russland und die Rückführung des in der Vergangenheit außer Landes verlagerten Kapitals. In Anbetracht der niedrigen Arbeitslosenrate und der praktisch vollständig ausgelasteten Produktionskapazitäten wird dieses Vorgehen als einer der Hauptwachstumsfaktoren für die nächsten Jahre betrachtet", sagt Anton Soroko, Analyst der Investmentholding FINAM. Ihm zufolge könnte das zurückgeholte Kapital in die russische Realwirtschaft fließen und so für neue Arbeitsplätze und ein stabileres Wirtschaftswachstum sorgen.
Erste Auswirkungen
Dabei berücksichtigte der Gesetzgeber die von der Regierung in das Dokument eingebrachten Änderungen und stimmte diese mit den russischen Großunternehmen ab. In der ursprünglichen Fassung sah der Gesetzesentwurf vor, dass die Kapitaleigentümereine Gewinnsteuer für ihre ausländischen Tochterunternehmen zu entrichten haben, wenn sie an diesen zu über fünfzig Prozent beteiligt sind. Es war vorgesehen, dass dieser Wert im Laufe der nächsten beiden Jahre gelten soll und anschließend auf 25 Prozentgesenkt wird. Allerdings passten die Abgeordneten den Gesetzesentwurf in der zweiten Lesung an und verkürzten die Übergangszeit auf lediglich ein Jahr. „Dieses Gesetz droht, die Unternehmensausgaben für das Corporate Compliance der Kapitaleigentümer in die Höhe zu treiben. Aber es wird auch vor der Mittelschicht nicht halt machen, weil viele wohlhabende Russen ebenfalls häufig Geld über Off-Shore-Unternehmen im Ausland anglegen", sagt Natalja Kusnezowa, Partner bei PwC und Leiterin der Gruppe Internationale Steuerstrukturierung. Zu den bevorzugten ausländischen Anlageorten russischer Investitionen zählten im dritten Quartal 2014 die „großen Drei" Zypern (mit 2,9 Milliarden US-Dollar), Luxemburg (mit 1,9 Milliarden US-Dollar) und die Britischen Jungferninseln (mit 1,05 Milliarden US-Dollar).
Nach den Worten Natalja Kusnezowas werde ein Teil des Kapitals nach Russland zurückfließen, viele Geschäftsleute und Unternehmen werden aufgrund der steigenden Unterhaltskosten für ihre ausländischen Beteiligun gen aus diesen aussteigen und nach Russland zurückkehren, aber man könne nicht ausschließen, dass ein Teil der Geschäftswelt in die Schattenwirtschaft abtauche. Andere Experten befürchten negative Auswirkungen für die Unternehmen. „Einerseits wird sich der Anreiz dieser ‚Steueroptimierungsvarianten' drastisch verringern, andererseits jedoch wird sich auch das Investitionsklima durch das steigende Geschäftsführungsrisiko in Russland verschlechtern. In jedem Fall erwarte ich, dass das Gesetz nach seiner Verabschiedung noch deutlich überarbeitet wird", meint Investcafé-Analyst Timur Nigmatullin.
Wesentliche Komplikationen
Der russische Industriellen- und Unternehmerverband hat Valentina Matwijenko, Vorsitzende des Föderationsrats der oberen Kammer des russischen Parlaments, in einem Brief bereits seine kritischen Bemerkungen
zu dem Gesetzesentwurf zukommen lassen. In diesem Schreiben heißt es, dass das Gesetz in der aktuellen Fassung „technisch nicht umsetzbar" sei. „Das Gesetz ist sehr kompliziert und erfordert große Investitionen seitens des Staates, um die korrekte verwaltungstechnische Umsetzung durch die Steuerbehörden zu gewährleisten. Dabei wird das Gesetz, das als eine Maßnahme zur Rückführung des Kapitals gedacht ist, wohl eher als Peitsche, denn als Zuckerbrot dienen", sagt Natalja Kusnezowa. Man solle nicht nur über repressive Maßnahmen nachdenken, wenn man das ins Ausland abgeflossene Kapital zurückholen möchte. „Eine Registrierung in ausländischen Rechtsräumen dient vor allem dazu, das eigene Kapital zu schützen aufgrund der Möglichkeit, sich an die dortigen Gerichte zu wenden. In dieser Richtung sollte auch unser Staat tätig werden und Maßnahmen initiieren, um die Rückführung des Kapitals zu stimulieren", fügt sie hinzu.
Auch Emil Martirosjans, Dozent am Institut für Betriebswirtschaftslehre bei der Russischen Akademie für Volkswirtschaft und öffentlichen Dienst, sieht objektive Gründe für die Steuerflucht der Unternehmen. „Erstens funktioniert
in Russland das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums kaum, was dazu führt, dass die Unternehmer Patente, Marken usw. ins Ausland verlagern. Zweitens zahlen Unternehmen zwar Steuern an den Staat, haben aber keinen Einfluss darauf, wie diese Mittel ausgegeben werden. In den USA existiert zum Beispiel die Praxis des tax statement, einer Art Rechenschaftsbericht des Staates gegenüber den Steuerzahlern. In Russland dagegen ist so etwas bisher noch nicht eingeführt", fügt Martirosjan hinzu.
Anton Soroko ist überzeugt, dass das neue Gesetz in erster Linie dazu führe, das Leben derer, die es vorziehen, ihr Kapital nicht in Russland anzulegen, noch mehr zu erschweren. „Die begonnene Offensive zur Deoffshoreisierung der Wirtschaft ist groß angelegt und wird wahrscheinlich noch so lange andauern, bis die Regierung reale Veränderungen in den Eigentumsstrukturen erkennt", glaubt er.
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