Kaum Hoffnung auf Aufhebung der Sanktionen in Russland

Sanktionen bleiben wohl bestehen.

Sanktionen bleiben wohl bestehen.

Reuters
Bei der Zentralbank der Russischen Föderation rechnet man für die nächste Zeit nicht mit einer Aufhebung der Sanktionen — darin stimmen alle drei Prognosen des Geldhauses überein. Russische Regierung und Privatunternehmer fechten die durch die Europäische Union auferlegten finanziellen Beschränkungen an, konnten bisher allerdings noch keine Erfolge erzielen.

Die Zentralbank der Russischen Föderation geht in drei von ihr erstellten Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes davon aus, dass die Sanktionen gegen Russland mittelfristig bestehen bleiben werden. Das erklärte Zentralbank-Chefin Elwira Nabiullina am vergangenen Freitag auf einer Pressekonferenz in Moskau, schreibt die Nachrichtenagentur „Ria Nowosti“.

„Wir haben in all unseren drei Szenarien, sowohl im „schlimmsten Fall“, als auch im „Normalfall“ und selbst im „besten Fall“, bei dem wir von einem hohen Erdölpreisniveau ausgegangen sind, eine Aufhebung der Sanktionen nicht mit einberechnet“, sagte sie. So würden auch die politischen Neigungen des designierten US-Präsidenten Donald Trump diese Prognosen nicht beeinflussen.

Streit um Investitionsprojekte

Die russische Regierung hatte jedoch bereits versprochen, die gegen Russland ausgerufenen Finanzsanktionen anzufechten. Aufgrund dieser Sanktion hat die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung alle Projekte im Land auf Eis gelegt.

Als siebtgrößter Aktionär der Bank plant Russland für 2017, im Verwaltungsrat die Frage der finanziellen Beschränkungen für das Land anzusprechen, teilte das russische Handelsblatt „RBC Daily“ mit Verweis auf eine Quelle in der Regierung mit. 

Aufgrund der Sanktionen ist dem Land bereits seit zwei Jahren der Zugang zu neuen Investitionen durch die Bank verwehrt. Das Geldinstitut hatte sich 1991 verpflichtet, die ehemaligen sozialistischen Länder beim wirtschaftlichen Aufbau zu unterstützen. Das Investitionsvolumen der Bank betrug alleine für Russland bis zu zwei Milliarden US-Dollar pro Jahr. Nach Einführung der Sanktionen im Jahr 2014 stellte die Bank jedoch ihre Unterstützung für neue russische Projekte ein und begann, Vorhaben in der Ukraine zu finanzieren. Dabei sei die Abkehr der Bank von Projekten in Russland juristisch nicht haltbar, glaubt man in der russischen Regierung.

Obwohl sich die Sanktionen der Europäische Union auf bestimmte Bereiche der russischen Wirtschaft beschränken beziehungsweise gegen konkrete natürliche und juristische Personen gerichtet sind, stellte die Bank die Vorarbeiten zu allen neuen Vorhaben in Russland ein. Laut einem Memorandum, das Denis Morosow, der Direktor Russlands im Aufsichtsrat der Bank, dem Gremium vorgelegt hat, seien die Rechte Russlands nicht nur aus Sicht der Gesellschaftsunterlagen der Bank verletzt worden, sondern auch nach internationalem öffentlichen Recht.

„Die Klärung wird wohl noch sehr lange dauern“, gibt sich Finam-Analyst Bogdan Swaritsch eher vorsichtig. Seiner Meinung nach wird es Russland zudem kaum gelingen können, spürbare Vorteile aus einer positiven Entscheidung zu ziehen.

Die Causa Rotenberg

Allerdings hat in diesem Jahr der Europäische Gerichtshof in Luxemburg der Klage des russischen Milliardärs Arkadij Rotenberg wegen der gegen ihn gerichteten Sanktionen zum Teil stattgegeben. Nach Ansicht des Gerichts habe der Rat der Europäischen Union eine unzureichende Grundlage gehabt, das Vermögen des Geschäftsmannes im Jahr 2014 einzufrieren. Ein Jahr später sei diese Grundlage dann aber vorhanden gewesen.

Ursprünglich wurde Rotenberg wegen seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin auf die Sanktionsliste gesetzt. Nach Ansicht der Regierenden in der Europäischen Union ist der Unternehmer ein enger Freund des russischen Staatsoberhauptes.

„Der Beschluss ist wichtig, weil er einen Präzedenzfall für russische, von den Sanktionen betroffene Bürger darstellt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Gericht sich in Bezug auf andere Betroffene ähnlich verhalten, wenn diese die europäischen Sanktionen vor Gericht anfechten werden“, sagt Swaritsch. Dennoch, so glaubt er, werde sich ein solcher Präzedenzfall kaum auf die gegen Russland gerichteten Sanktionen im Ganzen und die Wirtschaft im Einzelnen auswirken, da das Gericht die Vermögen weiterhin eingefroren hält.

„Gegen die Sanktionen mit juristischen Mitteln vorzugehen, lohnt sich kaum – das Gericht kann die politische Entscheidung nicht aufheben. Aber gerade im politischen Lager der Sanktionsbefürworter wirken die Reihen nicht mehr so geschlossen“, sagt Georgij Wastschenko, Leiter der Abteilung für Operationen auf dem russische Markt bei der Investmentgesellschaft Freedom Finance. Darüber hinaus hätten sich staatliche Banken und Unternehmen bereits an die Sanktionen gewöhnt. „Auf die Förderung von Erdöl und Gas haben die Beschränkungen absolut keine Auswirkung“, fügt Wastschenko hinzu.

RBTH-Check

Am gestrigen Dienstag erweiterten die USA ihre Sanktionsliste erneut. Insgesamt seien sieben weitere Personen, zwei Schiffe und acht Unternehmen, darunter Tochtergesellschaften der Agrobank, aufgenommen worden, hieß es in Washington.

Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

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