Welthandelsorganisation: Russland gewinnt ersten Gerichtsprozess

Die verhängten Zölle auf europäische Kleintransporter bleiben bestehen.

Die verhängten Zölle auf europäische Kleintransporter bleiben bestehen.

AP
Zum ersten Mal konnte sich Russland vor einem Gericht der Welthandelsorganisation WTO durchsetzen: Die gegen europäische Kleintransporter aus Italien und Deutschland verhängten Zölle seien rechtens, heißt es im Urteil. Es könnte zur Grundlage für weitere Auseinandersetzungen werden.

Russland wird die Antidumpingzölle für Kleintransporter aus Italien und Deutschland nicht aufheben müssen. Dies wollte die Europäische Union bei der Welthandelsorganisation WTO erstreiten. Das Urteil betrifft de facto nicht nur Russland, sondern auch andere Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion wie Kasachstan, Kirgisistan, Belarus und Armenien, die ebenso Zölle erheben.

Am 27. Januar veröffentlichte die WTO auf ihrer Website das Urteil, laut dem 21 der 29 Forderungen, die von der Europäischen Union an Russland gestellt wurden, als unbegründet zurückgewiesen wurden. Andere Forderungen beträfen Verfahrensfragen, deren Klärung eine weitere Überprüfung verlange, heißt es in der Pressestelle des Handelsministeriums bei der Eurasischen Wirtschaftskommission.

Russlands erster Sieg

„Aus unserer Sicht ist das Urteil natürlich ein Sieg. Wir müssen die Antidumpingzölle schließlich nicht abschaffen. Die Maßnahme bleibt und das ist der größte Erfolg, auf den wir hoffen konnten”, sagt Weronika Nikischina, Handelsministerin bei der Eurasischen Wirtschaftskommission. Die Kommission ist die leitende Körperschaft der Eurasischen Wirtschaftsunion, wie die Agentur „Interfax“ schreibt. Es ist der erste Sieg Russlands vor einem Gericht der WTO. Das Land ist seit 2012 Mitglied der Welthandelsorganisation.

Laut einem Bericht der Behörde wurden die Beweise für Dumpingimporte und unlauteren Wettbewerb, die die Eurasische Wirtschaftskommission vorgelegt hatte, nicht bestritten.

2014 hatte die EU Klage bei der WTO gegen die Zölle in Höhe von 23 bis 29 Prozent für Kleintransporter aus Italien und Deutschland eingereicht. Die Eurasische Wirtschaftskommission hatte die Zölle 2013 eingeführt, um lokale Hersteller von Kleintransportern zu unterstützen, und auf die Dumpingpreise europäischer Produzenten verwiesen. Zu Beginn des Prozesses gehörte von allen Mitgliedern der Eurasischen Wirtschaftsunion nur Russland der WTO an. Deshalb musste das Land als Beklagter auftreten.

„Das für Russland positive Urteil in diesem Fall ist sehr wichtig: In letzter Zeit gab es nicht viele Erfolgsmeldungen für das Land an den verschiedenen internationalen Gerichtshöfen”, kommentierte der Vorsitzende des interregionalen Schiedsgerichtes für die Stadt und das Verwaltungsgebiet Moskau, Oleg Suchow, im Interview mit RBTH.

Russland habe noch wenig Erfahrung in gerichtlichen Auseinandersetzungen bei der WTO, meint Alexej Portanski, Professor an der Fakultät für Weltwirtschaft und Politik an der Higher School of Economics. „Derzeit ist Russland an elf Verfahren bei der WTO beteiligt, in den meisten tritt es als Beklagter auf. Zum Vergleich werden gerade mehr als 500 Fälle zwischen den USA und der EU geführt”, erklärt Portanski.

Weitere Klagen könnten folgen

Am 30. Januar gab das russische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung bekannt, dass es die EU verklagen werde: Auch diesmal geht es um Antidumpingzölle und zwar für kaltgefertigtes Metall aus Russland. Diese Zölle wurden auf Drängen des Europäischen Stahlverbandes Eurofer als Antwort auf die steigenden Stahllieferungen aus Russland in die EU verhängt. Die Zölle gelten seit vergangenem Jahr für die Produkte des Unternehmens Severstal (34,1 Prozent), des Magnitogorsker Metallwerkes (18,7 Prozent), des Novolipezker metallurgischen Kombinats und anderer Hersteller (36,1 Prozent).

„Russland wird seine Interessen bei der WTO in Zukunft aktiver vertreten, weil derzeit noch zwei laufende Klagen gegen Zölle vorliegen. Das bereits ausgesprochene, positive Urteil kann demnächst als Grundlage für weitere Fälle dienen”, meint Suchow.

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