Drohnen in der Privatwirtschaft: Wenn die Pizza geflogen kommt

Um Drohnen kommerziell zu nutzen, bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Auf dem Bild: Der ungewöhnliche Lieferservice von Dodo-Pizza. Foto: Pressebild

Um Drohnen kommerziell zu nutzen, bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Auf dem Bild: Der ungewöhnliche Lieferservice von Dodo-Pizza. Foto: Pressebild

Drohnen werden längst nicht mehr nur beim Militär eingesetzt. Findige Unternehmer nutzen die Technologie für kommerzielle Zwecke. Der Einsatz wirft Fragen nach der Legalität auf. Eindeutige gesetzliche Regelungen fehlen bisher nicht nur in Russland.

Weltweit beschäftigen sich Polizei und Gerichte mit dem privaten Einsatz von Drohnen. In den USA zum Beispiel wurde monatelang gegen den Fotografen Raphael Pirker ermittelt, der mit einer Drohne einen Werbefilm für die University of Virginia gedreht hatte und sich deshalb vor Gericht verantworten musste. In Irland sollen mithilfe einer Drohne Drogen in ein Gefängnis geschmuggelt worden sein.

Auch in Syktywkar, der Hauptstadt der Republik Komi in Nordwestrussland, beschäftigte die Behörden zwei Monate lang ein Drohneneinsatz. Dort hatte die Drohne eine Pizza in einen Park geliefert. Ein beunruhigter Zeuge des Geschehens erstattete daraufhin Anzeige und die Behörden leiteten Ermittlungen wegen Missachtung der Luftraumbestimmungen ein. Inzwischen wurde das Verfahren gegen den ungewöhnlichen Lieferservice Dodo-Pizza wieder eingestellt.

Eine Genehmigung, wie sie nach dem Gesetz für den Einsatz unbemannter Flugobjekte erforderlich wäre, wurde Dodo-Pizza nicht erteilt. Das sei aber auch nicht notwendig, verteidigte sich Fjodor Owtschinnikow, der Gründer des Lieferdienstes. Er vertritt die Auffassung, dass Drohnen, wie er sie einsetzt, nicht unter die für unbemannte Flugobjekte geltenden gesetzlichen Bestimmungen fallen. Eine Reihe von Eigenschaften sprächen dagegen, etwa das Gewicht, die Größe und die Funkwellenfrequenz der Steuersysteme. Daher benötige er keine Genehmigung, so seine Argumentation.

Doch selbst wenn im Fall „Dodo-Pizza“ ein eindeutiges Urteil zugunsten des Lieferservices gefällt worden wäre, warnt die Juristin Marija Wanina von der Rechtsberatungsgesellschaft Ask & Win davor, aus solchen Einzelfallentscheidungen einen Rechtsanspruch abzuleiten. Wer eine private Drohne einsetzen wolle, solle sich das gut überlegen. Es sei durchaus möglich, dass man sich deshalb vor Gericht verantworten müsse. 

 

Eine gesetzliche Regelung fehlt bisher

Der russische Luftraumcodex besagt, dass Eigentümer unbemannter Flugobjekte verpflichtet sind, für die Flüge eine Genehmigung der lokalen Unterabteilung der Luftfahrtbehörden einzuholen. Zudem muss die genaue Flugroute mitgeteilt werden. Bei Verstößen drohen   Strafen von 3 000 Rubel (etwa 63 Euro) für Privatpersonen und bis zu 500 000 Rubel (etwa 10 474 Euro) für juristische Personen. Der wachsenden Beliebtheit von Drohnen für den kommerziellen Einsatz wird das keinen Abbruch tun. 

In Syktywkar hat die Drohne eine Pizza in einen Park geliefert. Quelle: Youtube

Oleg Ponfilenok gehört das Transportunternehmen CopterExpress. Vor anderthalb Jahren hat der 27-Jährige sein Unternehmen gegründet und bereits Hunderte Anfragen erhalten. Er hat auch Dodo-Pizza die Drohne geliefert. Zehn Millionen Rubel (etwa 209 000 Euro) habe das Modell gekostet. Zurzeit lässt er die Rechtslage für seine Geschäftsidee überprüfen und ist zuversichtlich, dass sich die hohen Investitionen rechnen werden. In den USA, sagt er, sei die kommerzielle Nutzung von Drohnen schließlich auch erlaubt.

Dass die Rechtslage auch in den USA keinesfalls eindeutig ist, musste Raphael Pirker erfahren, der mit einer Drohne einen Werbefilm gedreht hatte. Vor einem Jahr sollte er dafür ein Bußgeld in Höhe von 10 000 US-Dollar (etwa 7 580 Euro) zahlen. Pirker wehrte sich dagegen und bekam Recht. Da die gesetzlichen Grundlagen fehlten, dürfe eine kommerzielle Nutzung von Drohnen nicht sanktioniert werden, entschied der Nationale Sicherheitsrat.

 

Auch Drohnen fliegen erfordert Erfahrung

Der Designer Alexandr Pologow besitzt ebenfalls eine Drohne, die aus Deutschland stammt, und sieht den kommerziellen Einsatz kritisch. Beim Absturz eines der technisch komplizierten Geräte könne schließlich jemand verletzt werden. Pologows Geschäftsidee ist es, auf den Worobjowy-Bergen in Moskau exklusive Panorama-Videoaufnahmen anzubieten.

Sergej Semjonow von Airpano ist damit bereits erfolgreich. Der Markt habe sich rasant entwickelt, sagt er. Noch 2010 hätte es nur wenige Drohnen gegeben, die eine Kamera hätten tragen können. Heute gebe es bereits Billig-Drohnen aus China für 30 000 Rubel (etwa 629 Euro). Auch Semjonow hält die private Verwendung von Drohnen für nicht ganz ungefährlich. Er empfiehlt eine umfassende Einweisung. „Man sollte viele Stunden am Flugsimulator üben“, so Semjonow. Nicht alle Hobby-Drohnenpiloten seien dazu bereit.

Pawel Iwanow bietet in seinem Unternehmen den Zusammenbau und einen Wartungsservice von Drohnen an. Er habe ein gestiegenes Interesse beobachtet, erzählt er. Drohnen seien zum Beispiel für die Privatwirtschaft interessant, um große Firmengelände zu überwachen, Produktionsprozesse zu beobachten oder Waren zu liefern. „Außerdem sind auch das Militär und Regierungsorganisationen an Drohnen interessiert“, sagt er, zur Überwachung beispielsweise, aber auch bei Rettungseinsätzen oder zur Medikamentenlieferung.

Drohnen für militärische Einsatzzwecke sind freilich von ganz anderem Kaliber. Das Unternehmen Rostechnologii hat im Juli die erste russische Luftkissendrohne „Tschirok“ vorgestellt, die zum Beispiel bei Flächenbränden eingesetzt werden soll. Sie wiegt rund 400 Kilogramm. Bei solchen Dimensionen stellt kaum einer die Notwendigkeit einer Genehmigung in Frage. „Solche Dinger kann man nicht ohne Erlaubnis fliegen lassen“, meint auch Fjodor Owtschinnikow, der Chef von Dodo-Pizza, und zieht gleichzeitig eine Grenze zur kommerziellen Nutzung: „Wir versuchen doch nur, innovative Technologien in unser Geschäftsmodell einzubauen, wozu uns unsere Regierung ja die ganze Zeit aufruft“, sagt der Unternehmer. Obwohl das Verfahren zu seinem Fall eingestellt wurde, bereitet er sich auf eine Verteidigung seines Falls vor Gericht vor. „Ich hoffe sehr, dass die kommerzielle Nutzung von Drohnen nicht verboten wird. Und wenn es geregelt werden soll, dann nicht gedankenlos.“ Für die kommerzielle Nutzung von Drohnen muss nun eine rechtliche Grundlage geschaffen werden.

 

Die Originalfassung dieses Beitrages finden Sie hier

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