Yukos-Urteil: Russland wehrt sich gegen Beschlagnahmungen

Vor dem Hintergrund des andauernden Streits über die Klage ehemaliger Yukos-Eigentümer haben die russischen Behörden die Veröffentlichung über im Ausland befindliches russisches Staatseigentum inzwischen eingestellt.

Vor dem Hintergrund des andauernden Streits über die Klage ehemaliger Yukos-Eigentümer haben die russischen Behörden die Veröffentlichung über im Ausland befindliches russisches Staatseigentum inzwischen eingestellt.

AP
Ehemaligen Yukos-Eignern waren vom Den Haager Schiedsgericht 50 Milliarden Euro Entschädigung zugesprochen worden. Um diese Forderungen durchzusetzen, wurde russisches Vermögen im Ausland beschlagnahmt. Dagegen wehrt sich Russland nun mithilfe französischer Juristen.

Die russische Regierung ficht 150 Beschlüsse zur Beschlagnahmung russischen Staatseigentums im Ausland an. Mit den Beschlagnahmungen sollen die Forderungen ehemaliger Yukos-Anteilseigner in Höhe von mehr als 50 Milliarden Euro durchgesetzt werden. Wie Andrea Pinna von der französischen Anwaltskanzlei De Gaulle Fleurance & Associés, die die Interessen Russlands vertritt, der russischen Wirtschaftszeitung „RBC Daily“ sagte, sollen alle Beschlüsse der französischen Gerichte in der ersten Instanz angefochten werden.

Die Urteile zu den Beschlagnahmungen erstrecken sich unter anderem auf acht oder neun Gebäude russischer Institutionen, die größtenteils in Paris gelegen sind, präzisierte Pinna. So ist nach Angaben der Zeitung „RBC Daily“ unter anderem auch die Vertretung der russischen Nachrichtenagentur Tass in Paris betroffen. „Die angeordneten Maßnahmen hindern die Russische Föderation nicht daran, diese Gebäude weiter zu nutzen. Ausgeschlossen ist lediglich der Verkauf, aber Russland hatte auch gar nicht vor, diese Objekte zu veräußern“, so Andrea Pinna. Außer in Frankreich reichten die ehemaligen Yukos-Aktionäre noch in Deutschland, den USA und Großbritannien Klage ein. De Gaulle Fleurance & Associés vertritt Russland auch dort.

„Die Sache mit der Yukos-Klage erscheint etwas seltsam. Die Anschuldigung selbst ist recht lückenhaft, unter anderem könnte der Status der Investoren, der ehemaligen Yukos-Aktionäre, in Zweifel gezogen werden“, erklärte Pjotr Daschkjewitsch, Analyst bei UFS IC, gegenüber RBTH. Die russische Verteidigung baut vor allem auf angeblichen Formfehlern auf.   

Staatseigentum ist Verschlusssache

Vor dem Hintergrund des andauernden Streits über die Klage ehemaliger Yukos-Eigentümer haben die russischen Behörden die Veröffentlichung über im Ausland befindliches russisches Staatseigentum inzwischen eingestellt. Nach Angaben von „RBC Daily“ sind diese Informationen de facto Verschlusssache. „Zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit, darunter im Zusammenhang mit der unfreundlichen Politik einiger Länder, werden die Angaben zu föderalem Eigentum, das sich im Ausland befindet, nicht länger auf unserer Internetseite veröffentlicht“, erklärte Alexej Tschubar, stellvertretender Leiter von Rosimustschestwo, der Föderalen Agentur für Verwaltung staatlichen Eigentums in Russland. „Aus diesem Grund werden diese Informationen auch nicht den Massenmedien auf Anfrage mitgeteilt“, erklärte er weiter. 

Aus einem Untersuchungsbericht des russischen Rechnungshofs geht hervor, dass Russland im Jahr 2012 über 973 Objekte im Ausland besaß, konkret 166 Grundstücke sowie 807 Gebäude und Räumlichkeiten. „Russland kann seine Aktiva zwar zur Verschlusssache erklären, aber diese Vorgehensweise widerspricht möglicherweise der Gesetzgebung des entsprechenden ausländischen Staates“, bemerkt dazu Emil Martirosjan, Dozent am Institut für Geschäftsstudien und Betriebswirtschaft an der Russischen Akademie für Volkswirtschaft und öffentliche Verwaltung beim Präsidenten der Russischen Föderation.

Im Juli 2014 sprach das internationale Schiedsgericht in Den Haag den ehemaligen Aktionären des Erdölkonzerns Yukos 50 Milliarden Euro Entschädigung zu. Die Interessen der ehemaligen Eigentümer des Erdölkonzerns wurden von drei Offshore-Firmen vertreten: Yukos Universal, Hulley Enterprises und Veteran Petroleum. Russland wurde vorgeworfen, das Privatunternehmen Yukos zugunsten des Staatskonzerns Rosneft widerrechtlich enteignet zu haben.

Nach Meinung Russlands sei das Den Haager Schiedsgericht nicht zuständig gewesen, den Streitfall zu verhandeln, und bei der Berechnung des Schadens seien zudem Fehler unterlaufen. Im Januar 2015 reichten russische Vertreter im Bezirksgericht von Den Haag einen Antrag auf Aufhebung der früher gefällten Beschlüsse ein. Nach Einschätzung von Experten könnte bis zu einer Einigung aller Beteiligten noch viel Zeit vergehen.

Euronews-Aktien zur Entschädigung von Ex-Yukos-Aktionären beschlagnahmt

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