Julia und Alik Bejssenow, ein russischsprachiges Paar aus Deutschland mit drei leiblichen Kindern, haben Elja adoptiert.
PressebildElja ist vier Jahre alt und hat ihr gesamtes kurzes Leben in einem Heim für Waisenkinder verbracht. Wegen einer angeborenen Fehlbildung der Hände kann sie sich nicht selbstständig waschen oder anziehen. Die biologische Mutter des Mädchens gab das Kind sofort nach der Geburt zur Adoption frei.
In Russland blieb die Suche nach Adoptiv- oder Pflegeeltern jedoch erfolglos. Dafür zeigten Julia und Alik Bejssenow, ein russischsprachiges Paar aus Deutschland mit drei leiblichen Kindern, Interesse an der kleinen Elja. Das Paar kommt aus der ehemaligen Sowjetrepublik Kasachstan und lebt bereits seit zehn Jahren in Deutschland. Die beiden stellten die für eine Adoption erforderlichen Unterlagen zusammen, besuchten Kurse für Adoptiveltern und meldeten das Mädchen für eine Therapie zur Behandlung ihrer Hände in Deutschland an.
Doch es kam zunächst anders. Im September dieses Jahres sprach das Regionalgericht von Primorje den Bejssenows das Recht auf Adoption des Mädchens ab. Nach den Worten ihres Anwalts Alexander Golowanow wurde das abschlägige Urteil damit begründet, dass das Kind im Falle des Todes der Adoptiveltern in die Obhut eines gleichgeschlechtlichen Paares übergeben werden könnte. Ein Irrtum des Gerichts: Gleichgeschlechtliche Paare dürfen nach deutschem Recht Kinder nicht adoptieren.
Eine Online-Petition wurde ins Leben gerufen, über die Unterschriften gegen das Urteil gesammelt und Fotos des Mädchens mit dem Slogan „Eine Mama für Elja“ verbreitet wurden. Innerhalb weniger Monate beteiligten sich über 350 000 Unterzeichner an der Unterschriftenaktion. Aus ganz Russland erhielten die adoptionswilligen Eltern Briefe mit Solidaritätsbekundungen und aufbauenden Worten. Und diese gaben nicht nach. Sie richteten sich an den russischen Präsidenten Wladimir Putin, an den Patriarchen Kirill und den Vorsitzenden des Obersten Gerichts Wjatscheslaw Lebjedjew mit der Bitte um Unterstützung bei dem Adoptionsverfahren.
Anwalt Alexander Golowanow zog außerdem den Beauftragten für Kinderrechte beim Präsidenten der Russischen Föderation Pawel Astachow zum Verfahren hinzu. Wie dieser erklärte, habe „das Regionalgericht von Primorje das Gesetz falsch ausgelegt“. Das sei nicht der erste Fall dieser Art, beanstandet Astachow. Zuvor hatte ein Wolgograder Gericht die Adoption eines russischen Jungen durch eine schweizerische Familie untersagt. Als sich der Ombudsmann für Kinderrechte einschaltete, hob das Oberste Gericht vor zwei Jahren das Urteil auf. So ähnlich geschah es nun auch im Fall der kleinen Elja.
In beiden Fällen hatten die regionalen Gerichte ausländischen Bürgern das Recht auf Adoption russischer Kinder abgesprochen – wegen der potenziellen Möglichkeit, dass diese später von einem gleichgeschlechtlichen Paar aufgenommen werden könnten. „Innerhalb der letzten zwei Jahre adoptierten deutsche Staatsbürger etwa 70 Kinder aus Russland“, sagt Golowanow in einem Gespräch mit RBTH. „Die Mehrheit dieser Urteile ergingen dabei in erster Instanz. Dem Gericht in der Region Primorje ist also ein grober Irrtum unterlaufen.“
Dabei scheute das deutsche Paar im Kampf gegen die Behörden keine Umstände. Nach den Worten des Anwalts holte es zwei psychologische Gutachten ein, die ihre Tauglichkeit als Adoptiveltern nach russischen Maßstäben belegen sollten. „In Deutschland ließ es ein psychiatrisches Gutachten, in Russland ein psychologisches erstellen. Wie die Experten bestätigten, sind die beiden ein heterosexuelles Paar und leben in einer traditionellen Ehe. Sie sind seit 15 Jahren verheiratet, haben drei Kinder. Elja ist nun ihr viertes“, erklärt der Anwalt.
Zum Glück fand die Sache ein gutes Ende. Das Oberste Gericht entschied am 15. Dezember, nur wenige Wochen vor Weihnachten, dass Elja in einer Familie ein besseres Leben erwartet als in einem Heim für behinderte Kinder. Ein kleines Weihnachtswunder.
Das Mädchen hatte Glück, dass das Oberste Gericht ihm das Leben in einer Familie ermöglicht hat, meint Boris Altschuler, Präsident von Prawo Rebjonka, der regionalen gesellschaftlichen Organisation zum Schutz von Kinderrechten. Das Urteil könnte seiner Einschätzung nach Gerichten erster Instanz künftig als Vorbild dienen. „Dieses Verfahren hatte eine große öffentliche Resonanz. Und es hat gezeigt, dass ungerechten Urteilen, die das Recht der Kinder verletzen, widersprochen werden kann. Das wird sich im Bereich der Adoption von Kindern durch Ausländer insgesamt positiv auswirken“, ist er überzeugt.
Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland
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