Nach Urteilsaufhebung: Nawalny kann bei Präsidentschaftswahlen antreten

Der Kremlkritiker hat im August dieses Jahres seinen Willen erklärt, bei den Präsidentschaftswahlen 2018 anzutreten.

Der Kremlkritiker hat im August dieses Jahres seinen Willen erklärt, bei den Präsidentschaftswahlen 2018 anzutreten.

AP
Russlands Oberstes Gericht hat ein Untreue-Urteil gegen den Kremlkritiker Nawalny aufgehoben. Damit folgt das russische Gericht einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Der Kremlkritiker Alexej Nawalny erhält sein Recht zurück, für öffentliche Ämter zu kandidieren. Russlands Oberstes Gericht hat das Urteil einer niederen Instanz gegen Nawalny und den weiteren Angeklagten Petr Ofizerow zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.

Die beiden sind im Sommer 2013 von einem Bezirksgericht der russischen Stadt Kirow wegen Betrugs in besonders schwerem Fall zu fünf respektive vier Jahren Haft verurteilt worden. Dabei ging es um die Veruntreuung von umgerechnet 465.000 Euro. Einen Tag nach der Urteilsverkündung ist die Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe umgewandelt worden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte im Februar 2016, dass das Bezirksgericht die Rechte der beiden Angeklagten auf fairen Prozess missachtet habe. Demnach sind Nawalny und Ofizerow aufgrund willkürlicher Auslegung von Gesetzen verurteilt worden. Deshalb habe die höhere Instanz – das Oberste Gericht – den Fall prüfen müssen.

Strafe aufgehoben

Bis zum erneuten Gerichtsbeschluss gelte für Nawalny und Ofizerow die Unschuldsvermutung – die Bewährungsstrafe sei somit aufgehoben, sagte Walerij Wanin, Mitglied der russischen Anwaltskammer und Fachanwalt für Völkerrecht. Die Formulierung „zur erneuten Prüfung zurückverwiesen“ bedeute, dass es kein Urteil gebe. „Die beiden sind somit keine Verurteilten, sondern Angeklagte. Das aber kann kein Hindernis dafür sein, bei Wahlen zu kandidieren“, so der Jurist. Das Verfahren kehre an den Start zurück, das Gericht könne nun neue Beweise sammeln und bereits vorhandene neubewerten.

Indes ist der Oppositionelle selbst über die anstehende Revision seines Falles nicht gerade glücklich: „Ich habe keinerlei Lust nach Kirow zu fahren. Das alles wurde so eingerichtet, um meiner politischen Tätigkeit und meine Untersuchungen zu behindern. Ich hätte heute freigesprochen werden müssen, doch das Oberste Gericht hat sich geweigert, den Beschluss des EGMR umzusetzen. Wir werden uns beim Europarat beschweren“, so Nawalny. Der Kremlkritiker hat im August dieses Jahres seinen Willen erklärt, bei den Präsidentschaftswahlen 2018 anzutreten. Das nun aufgehobene Urteil stand ihm dabei im Wege.

RBTH-Check

Das russische Gesetz verbietet Bürgern, für öffentliche Ämter zu kandidieren, wenn sie vorverurteilt sind und die Strafe noch nicht abgegolten haben. In schweren und besonders schweren Fällen gilt die Sperrfrist auch 10 respektive 15 Jahre nach Abgeltung der Strafe. Zwar sei Nawalny bereits in einem anderen Fall wegen Untreue verurteilt worden. Dies war jedoch ein minderschwerer Fall und hindert ihn nicht daran, bei Wahlen anzutreten. 

Wer wird der nächste Präsident Russlands?

Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

Diese Webseite benutzt Cookies. Mehr Informationen finden Sie hier! Weiterlesen!

OK!