Urteil: Die Krim erhält ihr Skythen-Gold nicht zurück

Ein Torques – ein keltischer Halsreif – aus dem zweiten Jahrhundert vor Christus ist Teil der Ausstellung „Krim – goldene Insel im Schwarzen Meer“, die im Februar 2014 von der Krim nach Amsterdam kam.

Ein Torques – ein keltischer Halsreif – aus dem zweiten Jahrhundert vor Christus ist Teil der Ausstellung „Krim – goldene Insel im Schwarzen Meer“, die im Februar 2014 von der Krim nach Amsterdam kam.

AP
Nur einen Monat, nachdem das über 2 000 Jahre alte „Gold der Skythen“ für eine Ausstellung von der Krim nach Amsterdam gebracht wurde, gliederte Russland die bis dahin ukrainische Halbinsel ein. Seither streiten sich beide Länder über die Rückgabe des Goldes. Ein Amsterdamer Gericht hat nun ein erstes Urteil gefällt.

Das Skythen-Gold kehrt in die Ukraine zurück, nicht auf die Krim, entschied das Landgericht von Amsterdam am Mittwoch und setzte damit einen ersten Schlussstrich unter den bereits zwei Jahre währenden Rechtsstreit.

500 Artefakte aus skythischem Gold, die auf der Krim gefunden worden waren, waren im Februar 2014 für die Ausstellung „Krim – goldene Insel im Schwarzen Meer“ in das Amsterdamer Allard Pierson Museum gebracht worden. Organisiert wurde die Ausstellung von vier Museen der Krim und von einem Museum in Kiew. Der Rechtsstreit um die Ausstellungsstücke entfachte im März des Jahres, als Russland die Krim eingliederte.

Sowohl die inzwischen der russischen Gerichtsbarkeit unterstehenden Museen der Krim als auch das Ministerium für Kultur der Ukraine drängten auf eine Rückgabe des Skythen-Goldes. Der Versicherungswert der Exponate – Waffen, Skulpturen und Schmuck aus dem sechsten Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung – beläuft sich auf über eine Million Euro.

Russische Politiker kritisieren die Entscheidung

In der Urteilsbegründung stellt das niederländische Gericht fest, beide Seiten hätten ihren gesetzlichen Anspruch auf das Gold geltend gemacht. Die Niederlande aber sollten die Sammlung in erster Linie der Ukraine übergeben, wo das zuständige Gericht die russischen Forderungen prüfen werde. In Russland ist diese Entscheidung auf Unverständnis gestoßen.

„Die Verträge (über die Ausstellung) wurden mit den Museen der Krim, nicht mit der Ukraine abgeschlossen“, erklärte Georgi Muradow, der Vizepremier der Krim. „Die Vereinbarungen hatten keinen zwischenstaatlichen Charakter, sondern liefen direkt über die Museen.“ Die Niederlande hätten die Artefakte direkt an die Museen der Krim zurückliefern müssen, ungeachtet der Frage, welcher Regierung sie mittlerweile unterstehen, sagte Muradow.

Die Sprecherin des Föderationsrats der Russischen Föderation Walentina Matwijenko sieht in dem Konflikt um das Skythen-Gold einen gefährlichen Präzedenzfall. Solche Vorgänge führten dazu, dass „die Museen der Welt ihren musealen Austausch einstellen“, mahnte Matwijenko einem Bericht der Nachrichtenagentur RIA Nowosti zufolge.

Museumsfachwelt gespalten

Während Russland und die Ukraine weiter um das Skythen-Gold streiten, verbleiben die wertvollen Exponate der Ausstellung „Krim – goldene Insel im Schwarzen Meer“ in Amsterdam. Foto: EPAWährend Russland und die Ukraine weiter um das Skythen-Gold streiten, verbleiben die wertvollen Exponate der Ausstellung „Krim – goldene Insel im Schwarzen Meer“ in Amsterdam. Foto: EPA

Der Direktor der Staatlichen Eremitage Michail Piotrowski bedauert die Entscheidung des Amsterdamer Gerichts ebenfalls. Sein Argument ist simpel: „Gegenstände aus Museen der Krim sollten in Museen der Krim aufbewahrt werden.“ Piotrowski erinnert außerdem daran, dass die skythischen Artefakte auf der Krim gefunden wurden und Teil der Kultur und der Geschichte ihrer Bewohner sind.

Jelena Gagarina, Direktorin der Museen des Moskauer Kremls, begrüßt dagegen die Entscheidung des Gerichts. „Die Exponate wurden aus dem Staatsgebiet der Ukraine ausgeführt und gehören der Ukraine als Staat“, meint Gagarina. Der Museumsbestand sei schließlich Eigentum des Staates und nicht einzelner Museen und Magazine. Die Entscheidung der Niederländer, die Artefakte in die Ukraine zurückzubringen, erscheine somit folgerichtig.

Der Prozess geht weiter

Das antike Gold der Skythen bleibt noch drei Monate in Amsterdam, bis die Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln abgelaufen ist. Die Rechtsanwältin Anastassija Siwizkaja, die vor dem Amsterdamer Gericht die Museen der Krim vertritt, kündigte bereits Berufung an. Das neue Verfahren könnte sich ein Jahr, möglicherweise auch länger hinziehen, sagte Siwizkaja.

Für das Ministerium für Kultur der Russischen Föderation gibt es nur einen richtigen Weg: „Die Entscheidung des Amsterdamer Gerichts, das Skythen-Gold in die Ukraine schaffen zu lassen, verstößt gegen das Völkerrecht und die Grundsätze des musealen Austauschs. Die Museumsgegenstände müssen der Krim übergeben werden, wo sie gefunden und jahrzehntelang aufbewahrt wurden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums.

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