Urteil: Russische Verfassung steht über EU-Menschenrecht

Entscheidungen aus Straßburg müssen in Russland nicht zwingend umgesetzt werden.

Entscheidungen aus Straßburg müssen in Russland nicht zwingend umgesetzt werden.

Reuters
Das russische Verfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung erklärt, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für Russland nicht bindend seien, wenn sie der Verfassung zuwiderlaufen.

Am Dienstag hat das Verfassungsgericht Russlands (RVG) geurteilt, dass Beschlüsse des  Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für Russland nicht bindend sind,  wenn diese der russischen Verfassung widersprechen. „Die Teilnahme der Russischen Föderation an einem internationalen Vertrag bedeutet nicht die Aufgabe der staatlichen Souveränität. Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die darauf basierenden Rechtspositionen des EGMR können nicht die Priorität der russischen Verfassung aufheben“, heißt es im Urteil des russischen Verfassungsgerichts.

Russland steht mit dieser Praxis nicht alleine da, wie in dem Urteil betont wird. Die obersten Gerichtshöfe europäischer Länder, konkret Deutschlands, Italiens, Österreichs und Großbritanniens, räumten den nationalen Verfassungen ebenfalls Priorität bei der Umsetzung der EGMR-Urteile und der Wiener Konvention über das Recht internationaler Verträge ein. Das russische Verfassungsgericht merkte jedoch an, Russland verbleibe weiter unter der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs.

Abgeordnete der Staatsduma hatten das Verfassungsgericht angerufen. Sie hatten erklärt, eine  Teilnahme an interstaatlichen Vereinigungen dürfe nicht zu Verstößen gegen Menschenrechte führen oder gegen die Verfassung verstoßen. Russland unterzeichnete im Jahr 1996 die Europäische Konvention und erkannte damit die Rechtsprechung des Menschengerichtshofes und die damit einhergehende verpflichtende Umsetzung seiner Urteile an. An der Rechtspraxis wird sich nach der Entscheidung des RVG daher wohl nicht viel ändern, glauben Experten.

 

Ein überflüssiges Urteil?

„Kein Staat mag es, wenn man sich in seine Verfassungsordnung einmischt. Tatsächlich gab es diese Situation auch in Deutschland und in Großbritannien schon einmal“, sagt der Anwalt und Dozent der Moskauer Staatlichen Universität für Rechtslehre Alexandr Manow, der auch am Europäischen Gericht tätig ist. Seiner Meinung nach könne das Europäische Gericht „manchmal“ den Rahmen seiner Kompetenz überschreiten und das Urteil des russischen Verfassungsgerichts sei ein Versuch, sich davor in der „entstandenen Konfliktsituation“ zu schützen. „Aber erstens kann ich mir keine Situation vorstellen, in der der EGMR eine Entscheidung treffen könnte, die unserer Verfassung widerspricht. Und zweitens wird das Ministerkomitee die Umsetzung solcher Entscheidungen nicht unterstützen, weil die EGMR-Urteile über das Ministerkomitee des Europarats implementiert werden, also über Organe der staatlichen Verwaltung“, so Manow.

Auch Karina Moskalenko, russische Menschenrechtsanwältin, glaubt nicht, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts weitreichende Folgen haben wird: „Die Urteile des Europäischen Gerichts werden auch weiterhin umgesetzt werden. Diese Verpflichtung hat Russland auf sich genommen und sich nie von ihr losgesagt.“ Die Positionen der Europäischen Konvention hätten nie gegen die Verfassung Russlands verstoßen, das sei gar nicht möglich, weil „die Konvention und die Verfassung verwandte Texte sind“, sagt Moskalenko.

„Wenn ein Konflikt überhaupt möglich ist, dann nur zwischen den Normen der Konvention und den Gesetzen in Russland, nicht jedoch mit der Verfassung“, erläutert sie. Was die Priorität der Verfassung vor allen anderen Gesetzen und Rechtsakten, internationale einbegriffen, anbelangt, so sei dies sowieso in ihr verankert. „Aber derzeit herrscht eine gewisse Stimmung im Land, weshalb all diese Fragen noch einmal beantwortet werden müssen. Keinem anderen Staat würde das je einfallen“, fügt sie kritisch hinzu.

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