Frauenwahlrecht: Vier Fakten zum Kampf russischer Frauen

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In Russland gilt das Frauenwahlrecht seit 1917. Auch russische Frauen mussten es sich hart erkämpfen.

1. Frauenwahlrecht in Russland – Keine Selbstverständlichkeit

In russischen Schulbüchern steht geschrieben, dass Frauen in Russland das Wahlrecht in der Sowjetunion im Jahr 1917 erhielten. So entsteht der Eindruck, dass das Frauenwahlrecht im Zuge der Machtübernahme der Bolschewiken eingeführt wurde. Die Geschichte ist jedoch komplizierter: Bereits im Februar 1917, noch vor der Oktoberrevolution, hatte es einen Volksaufstand gegeben. Der Zar wurde von einer provisorischen Regierung abgelöst, an deren Spitze der Fürst Georgij Lwow stand. Obwohl er seine Position nicht lange halten konnte, ließ er sich von den russischen Frauen überzeugen, ihnen das Wahlrecht zuzugestehen. Damit war Russland eines nur sechs Ländern der Welt, in denen Frauen wählen durften: Neuseeland, Norwegen, Dänemark, Finnland, Australien und in einigen US-amerikanischen Bundesstaaten.  

2. Mobilmachung für das Recht zu wählen

1917 gab es in Russland mit der Russischen Liga für die Gleichberechtigung der Frauen eine engagierte Bewegung. Hunderte Frauenvereinigungen aus dem gesamten Land hatten sich ihr angeschlossen. Am 3. März 1917 wurde das Programm der provisorischen Regierung veröffentlicht. Ein Frauenwahlrecht war darin nicht vorgesehen. In Sankt Petersburg, damals noch Hauptstadt, leistete die Liga bei Frauen aus allen gesellschaftlichen Schichten Überzeugungsarbeit und versuchte ihnen klarzumachen, wie wichtig das Wahlrecht sei. Auch an Fürst Lwow wandten sie sich, doch der blieb zunächst stur.

Am 19. März 1917 marschierten schließlich 40 000 Frauen durch Sankt Petersburg, angeführt von Reiterinnen, den sogenannten Amazonen. Dahinter spielten zwei Orchester auf. In der Mitte des Demonstrationszuges saß in einem Fahrzeug Wera Figner, eine altgediente und geachtete Revolutionärin. Die Frauen zogen zum Regierungssitz und verschafften sich Gehör. Bis zum Abend zogen sich die Gespräche hin. Schließlich gab Fürst Lwow nach und gestand den Frauen das Wahlrecht zu.

3. Männer leisteten Widerstand  

Die ersten Wahlen, bei denen neben Männern auch Frauen abstimmen durften, fanden bereits im Sommer und Anfang Herbst 1917 statt. Gewählt wurden Vertreter regionaler Parlamente und Stadträte. Besonders in den Dörfern kam es zu einigen Zwischenfällen, denn vielerorts versuchten Männer, die neue Wahlfreiheit der Frauen zu torpedieren. So wurden Wahlen abgebrochen und alle Frauen von der Wiederholungswahl ausgeschlossen. In einigen Regionen verhinderten Bauern, dass Frauen ihre Stimme abgegeben konnten. Dort mussten die Frauen noch viele Jahre für ihr Wahlrecht kämpfen.

4. Frauenrechte waren Frauensache

In der Sowjetunion entstand für die politische Arbeit unter Frauen die Frauenabteilung der Kommunistischen Partei Zhenotdel. Für die Frauen wurden der 8-Stunden-Arbeitstag und ein Nachtarbeitsverbot eingeführt. Ebenso gab es Mutterschutzzeiten. Zudem wurde der geschlechtsunabhängige Mindestlohn etabliert und die Gleichstellung in der Ehe festgelegt.

Männer taten sich schwer mit der neuen Macht der Frauen. Sie fürchteten durch Zhenotdel einen schlechten Einfluss auf das vermeintlich „schwache Geschlecht“. Frauenrechtlerinnen wurden sehr häufig Opfer von gewalttätigen Übergriffen, einige wurden gar ermordet. Im Jahr 1930 wurde die Frauenabteilung aufgelöst. Josef Stalin, damals Oberhaupt der UdSSR, erklärte die „Frauenfrage“ im Land für gelöst.

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Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

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