Was ist passiert?
Der russische Premierminister Michail Mischustin unterzeichnete eineVerordnung zur Schließung der Grenzen ab dem 30. März. Der Verkehr wird vorübergehend an allen Arten von Kontrollpunkten eingeschränkt – sowohl für Straßenfahrzeuge wie auch für Züge, Fußgänger und andere.
Konsularischer Beistand
Der aktuelle Beschluss der Föderalen Agentur für Lufttransport Rosawiazija, internationale Flüge zu verbieten, sieht eine Ausnahme für Flüge zur Beförderung von Ausländern nach Hause vor, erläuterte der Anwalt der Menschenrechtsgruppe Agora Leonid Solowjow.
„Deshalb können Ausländer selbst ihre Tickets für die noch zugelassenen Flüge suchen, buchen und kaufen“, sagt Solowjow.
Es wäre jedoch viel vernünftiger, sich an die Botschaft oder das Konsulat seines Landes in Russland zu wenden. Die Vertreter der Länder haben auf diplomatischem Wege Flüge zur Evakuierung ihrer Bürger aus Russland zu organisieren, sagt der Anwalt.
Wenn keine Hilfe geleistet wird, kann man sich auch an Menschenrechtsorganisationen um Unterstützung wenden, erinnert Solowjow.
Ausnahmen
Die Verordnung sieht für Ausländer ebenso Ausnahmen vor. Die Grenze passieren können:
- Diplomaten und deren Familien;
- Kuriere der Regierung oder diplomatischer Vertretungen;
- Mitglieder offizieller Delegationen, die das Land verlassen.
Auch Lastwagenfahrer, Schiffsbesatzungen und das Personal von Eisenbahnzügen, die Waren nach Russland liefern, bilden eine Ausnahme.
Verlängerung eines russischen Visums
Aufgrund der Verbreitung des COVID-19-Virus und der Schließung der Grenzen erlaubt das russische Innenministerium Ausländern, ihren vorübergehenden Aufenthalt in Russland zu verlängern.
„Ab dem 19. März 2020 können Ausländer ihren vorübergehenden Aufenthalt in der Russischen Föderation verlängern. Dazu müssen sie sich mit einer formlosen Erklärung an die ihrem Aufenthaltsort nächstgelegene territoriale Innenbehörde wenden“, heißt es auf der Website der Agentur.
Wenn eine Person mit einem Visum nach Russland gekommen ist, wird dessen Gültigkeit verlängert, auch wenn es bereits abgelaufen sein sollte. Das Innenministerium nimmt inzwischen auch wieder von Ausländern Anträge für eine Arbeitserlaubnis entgegen.