Der Kremlkritiker hat im August dieses Jahres seinen Willen erklärt, bei den Präsidentschaftswahlen 2018 anzutreten.
APDer Kremlkritiker Alexej Nawalny erhält sein Recht zurück, für öffentliche Ämter zu kandidieren. Russlands Oberstes Gericht hat das Urteil einer niederen Instanz gegen Nawalny und den weiteren Angeklagten Petr Ofizerow zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.
Die beiden sind im Sommer 2013 von einem Bezirksgericht der russischen Stadt Kirow wegen Betrugs in besonders schwerem Fall zu fünf respektive vier Jahren Haft verurteilt worden. Dabei ging es um die Veruntreuung von umgerechnet 465.000 Euro. Einen Tag nach der Urteilsverkündung ist die Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe umgewandelt worden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte im Februar 2016, dass das Bezirksgericht die Rechte der beiden Angeklagten auf fairen Prozess missachtet habe. Demnach sind Nawalny und Ofizerow aufgrund willkürlicher Auslegung von Gesetzen verurteilt worden. Deshalb habe die höhere Instanz – das Oberste Gericht – den Fall prüfen müssen.
Indes ist der Oppositionelle selbst über die anstehende Revision seines Falles nicht gerade glücklich: „Ich habe keinerlei Lust nach Kirow zu fahren. Das alles wurde so eingerichtet, um meiner politischen Tätigkeit und meine Untersuchungen zu behindern. Ich hätte heute freigesprochen werden müssen, doch das Oberste Gericht hat sich geweigert, den Beschluss des EGMR umzusetzen. Wir werden uns beim Europarat beschweren“, so Nawalny. Der Kremlkritiker hat im August dieses Jahres seinen Willen erklärt, bei den Präsidentschaftswahlen 2018 anzutreten. Das nun aufgehobene Urteil stand ihm dabei im Wege.
Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland
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