Drei Wege ins Russland-Geschäft: So gründet man eine Firma

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Bevor man ein Unternehmen gründet, sollte man sich auch in Russland über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren sein. Zwar hat die Regierung den Prozess der Unternehmensgründung in den letzten Jahren erheblich vereinfacht (man verschwendet inzwischen selten mehr als drei Tage mit Bürokratie und die Regeln für Ausländer unterscheiden sich nicht mehr signifikant von denen für Russen), dennoch sollte man sich im Voraus genau informieren.
  1. Ein Einzelunternehmen registrieren

Die einfachste und günstigste Option ist es, sich als Einzelunternehmer registrieren zu lassen. Für die Gründung eines solchen Unternehmens brauche man als Ausländer eine notariell beglaubigte Übersetzung des Passdokuments, einen Nachweis über den Aufenthaltsort (in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis) sowie eine Quittung über die Einreisegebühr (800 Rubel, also 11,75 Euro), sagt Rechtsanwalt Alexej Tarasow von der Moskauer Kanzlei European Law Services.

Drei Tage nach der Registrierung erhalten Sie einen Auszug aus dem Einheitlichen Staatlichen Register für Einzelunternehmer, das Ihnen erlaubt, in Russland zu arbeiten.

„Diese Unternehmensform gibt Ausländern die üblichen Rechte und Verantwortungen, bedeutet aber, dass der Unternehmer notfalls auch mit seinem Privateigentum für eventuelle Verbindlichkeiten des Unternehmens haften muss. Andererseits hat man im Vergleich zu anderen Unternehmensformen weniger administrative Pflichten. So muss man zum Beispiel die Bilanzen nicht ewig aufbewahren und kann Einnahmen ohne zusätzliche Einkommenssteuern privat nutzen“, erklärt Tarasow.

Der Verkauf (als Eigentum eines ausländischen Bürgers) und die legale Abwicklung eines solchen Unternehmens sind möglich, Verbindlichkeiten bleiben jedoch auch nach der Abwicklung bestehen.

  1. Eine Limited Liability Company (LLC) gründen

Die Gründung einer LLC (vergleichbar mit einer GmbH in Deutschland) ist etwas aufwändiger. Die Anmeldung benötigt eine offizielle Adresse, eine verbriefte Organisationsstruktur sowie ein Startkapital von mindestens 10 000 Rubel (147 Euro) und muss an das zuständige Finanzamt gesendet werden. Zudem muss man einen Geschäftsführer benennen und die Bilanzen der Firma monatlich vorbereiten und einreichen. Eine Bankverbindung für die Firma sowie ein Firmensiegel sind ebenfalls obligatorisch. Ausländer brauchen außerdem eine notariell beglaubigte Übersetzung ihres Passes. Falls Sie in der russischen Sprache nicht verhandlungssicher sind, empfiehlt Rechtsanwalt Alexander Arakeljan von BGP Litigation auch einen Dolmetscher hinzuzuziehen. Die Gültigkeit der Dokumente und Unterschriften wird durch die Behörde offiziell beglaubigt. Insgesamt kostet dieser Vorgang 4 000 Rubel (59 Euro).

Die Einkünfte einer LLC werden mit einer Steuer von 13 Prozent für russische Steuerbürger sowie 15 Prozent für Personen ohne diesen Status belegt.

„Verglichen mit einem Einzelunternehmen kann der Besitzer in einer LLC nicht für Verbindlichkeiten herangezogen werden. Entsprechend sind sie auch nicht für einen eventuellen Bankrott verantwortlich. Ferner kann der Gründer seine Anteile einfach verkaufen“, sagt Tarasow.

  1. Anteile an einer existierenden Firma kaufen

„Wenn ein Ausländer sich dafür entscheidet, Anteile an einem existierenden Unternehmen zu kaufen, muss er diesen Vorgang notariell begleiten lassen. Außerdem muss er alle notwendigen Dokumente selbst bereitstellen“, führt Arakeljan aus. Tarasow legt Interessenten nahe, vor dem Kauf die vertraglichen Rechte und Pflichten eines Anteilseigners sowie die Bilanzen der Firma ausgiebig zu kontrollieren. „Nur wenn man danach immer noch bereit ist, sollte man kaufen“, empfiehlt er.

Was muss man beachten?

Ein Unternehmen komplett selber aufzubauen ist weder schwer noch verboten. Wenn man allerdings lediglich seine Präsenz auf einem bestimmten Markt festigen will, rät Sergej Woronin, Jurist und Managementpartner bei der Firma Prowowoje Reschnije, zum Kauf von Anteilen eines existierenden Unternehmens.

„Bei dieser Option sollte man sich im Voraus darüber im Klaren sein, wie stark man in der Firma vertreten sein möchte. Dabei sollte man auch bedenken, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist“, betont der Experte. „Wenn die Entscheidung bereits getroffen ist, muss man überlegen, ob man sich nur finanziell beteiligen möchte, oder ob man auch Sachwerte und geistiges Eigentum beitragen möchte.“

Die meisten ausländischen Unternehmen in Russland sind laut Woronin als entweder kleine Einzelunternehmen oder als Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne registriert. In letzterem Falle handelt es sich zumeist um LLCs.

„Vor Allem sollte man sich informieren, ob es in dem Bereich, für den man sich interessiert, rechtliche Beschränkungen für ausländische Unternehmer gibt“, erklärt Woronin. Anschließend sei es hilfreich zu schauen, ob es im eigenen Land Regulierungen für Geschäftsbeziehungen mit Russland gibt (zum Beispiel in Verbindung mit auf der Krim tätigen Unternehmen), warnt der Rechtsanwalt.

Durch diese Maßnahmen werde das Risiko zwar nicht vollständig aus der Welt geschafft, aber zumindest minimiert, sagen die Anwälte.

Wichtig sei es weiterhin, die russischen Gesetze zu kennen und sich regelmäßig über neue Vorschriften zu informieren. „Insbesondere für ausländische Unternehmer mit beschränkten Russischkenntnissen oder für solche, die nicht permanent im Land bleiben wollen, ist es hilfreich, einen einheimischen Vertreter oder zumindest einen Übersetzer zu engagieren“, empfiehlt Woronin. Es gebe inzwischen viele Firmen, die sich darauf spezialisiert hätten, Firmengründungen juristisch zu begleiten und die Gründer bei bürokratischen Vorgängen zu unterstützen.

>>>Lockruf des Westens: Wie Russen im Ausland Geschäfte machen

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