6 ungeschriebene Regeln, die „Diebe im Gesetz“ nie brachen

Geschichte
NIKOLAJ SCHEWTSCHENKO
Es gab einen ungeschriebenen, aber heiligen Kodex, den Russlands gewalttätige Mafiabosse buchstabengetreu befolgen mussten.
  1. Niemals mit dem Staat kooperieren

Für die Diebe im Gesetz war der Staat das Gegenteil von Freiheit und Unabhängigkeit – daher das Verbot jeglicher Form der Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Das Verbot wurde wahrscheinlich aus der Vorstellung abgeleitet, dass ein Kopf der kriminellen Unterwelt in der Lage sein musste, seine Entscheidungen unabhängig zu treffen, sich nur vom Ehrenkodex der Diebe und den Interessen der kriminellen Gemeinschaft leiten zu lassen und er sich niemals dem Druck oder den Befehlen von irgendjemandem, insbesondere dem Staat, beugen durfte.

In der Praxis drückte sich die totale Ablehnung des Staates durch die Diebe im Gesetz in einer Reihe spezifischer Verbote aus: sich niemals zu einer Anklage schuldig zu bekennen, niemals eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft abzulegen, niemals als Zeuge vor Gericht aufzutreten, niemals Steuern zu zahlen, niemals Geschäfte mit der Gefängnisverwaltung zu tätigen usw.

  1. Niemals ein Haus besitzen

Das oben erwähnte Grundprinzip der kriminellen Unterwelt führte zu vielen weiteren Regeln und Richtlinien, die die Diebe im Gesetz zu befolgen hatten. Dazu gehörte auch das Verbot, teure Immobilien oder andere Besitztümer wie Autos oder Häuser zu besitzen.

Laut dem Ehrenkodex hatte ein Dieb ein bescheidenes Leben zu führen und sich unauffällig zu verhalten, damit er nicht ins Visier der Behörden geriet. Da er der Chef anderer Krimineller war, musste er sich mehr um die Lösung der Probleme seiner Anhänger kümmern als um seine persönliche Bereicherung.

Die Lebensweise musste so asketisch sein, dass es für Diebe im Gesetz verboten war, an einem bestimmten Ort im Land einen gemeldeten Wohnsitz zu haben.

  1. Niemals heiraten

Diebe im Gesetz sollten auch keine dauerhafte Beziehung zu einer Frau eingehen. Eine eheliche Beziehung galt als Luxus, der den einfachen Leuten vorbehalten war. Eine verheiratete Person mit einer Familie war anfällig für Druck, und Diebe im Gesetz mussten dagegen immun sein. Man glaubte auch, dass eine Familie zu viel von der wertvollen Zeit der Diebe, die sich voll und ganz den Problemen der kriminellen Unterwelt widmen mussten. .

  1. Drehe im Gefängnis nie jemandem den Rücken zu

Ein Möchtegern-Verbrecher musste eine gewisse Zeit im Gefängnis verbracht haben, um sich das Privileg zu verdienen, als Dieb im Gesetz bezeichnet zu werden. Selbst die kriminellen Bosse, die bereits zum Dieb im Gesetz gekrönt worden waren (die Zeremonie selbst fand im Gefängnis statt), kehrten oft hinter Gitter zurück, wenn es an der Zeit war, einen anderen hochrangigen Dieb zu ersetzen, dessen Amtszeit zu Ende ging.

Diese Regel sorgte dafür, dass die komplexe Gefängnishierarchie stets intakt blieb, da die Diebe, die an der Spitze des Kastensystems standen, die Kontrolle über die Insassen behielten. Paradoxerweise durfte ein Dieb niemals ein ihm zur Last gelegtes Verbrechen gestehen, da ein Geständnis die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft voraussetzte.

  1. Niemals arbeiten

Diebe durften neben der Erfüllung ihrer Pflichten in der kriminellen Unterwelt keine andere Beschäftigung ausüben. In den russischen Strafvollzugsanstalten galt Arbeit als niedere Tätigkeit, die sich nicht für die Diebe im Gesetz eignete. Stattdessen war sie der am weitesten verbreiteten Kaste im russischen Strafvollzugssystem vorbehalten, die einfach als Muschikí bezeichnet wurde.

Diese Regel beruhte auf der Überzeugung, dass die Arbeit zum Nutzen eines anderen die untergeordnete Stellung des Arbeiters implizierte. Nach dem Aufnahmeritual verpflichteten sich die Diebe, nur von den Reichen zu stehlen.

  1. Töte niemals mit deinen eigenen Händen

Es wird angenommen, dass ein Dieb im Gesetz seine Autorität ausüben musste, ohne zu einer Waffe zu greifen. Dies bedeutete, dass seine Autorität auf dem Respekt seiner kriminellen „Kollegen“ ihm gegenüber beruhte und nicht auf der bloßen Androhung von Gewalt. Im Bedarfsfall konnte ein Dieb im Gesetz die schmutzigen Geschäfte jedoch jederzeit seinen Untergebenen anvertrauen.