Seit 2019 können Touristen aus 53 Staaten St. Petersburg, Kaliningrad und den russischen Fernen Osten mit einem kostenlosen elektronischen Visum besuchen. Vier Tage vor Reiseantritt muss der Online-Antrag ausgefüllt werden. Sie finden das Formular auf der Webseite des russischen Außenministeriums. Das klingt einfach, oder? Aber für einige war es dennoch eine ziemliche Herausforderung.
Nach Angaben der Behörden in St. Petersburg wurde das E-Visum in den ersten zwei Monaten bereits 50.000 Mal beantragt, und zwar mehrheitlich von Bewohnern Estlands, Lettlands, Finnlands, Deutschlands und Frankreichs. Doch für 1.500 (etwa drei Prozent) der Einreisewilligen gab es an der Grenze eine böse Überraschung. Sie wurden abgewiesen (rus), weil ihre Dokumente nicht korrekt waren. Wie kann man solche Fehler vermeiden?
Fehlende Namen und ungewöhnliche Buchstaben
Es stellte sich heraus, dass das Ausfüllen des Antrags für manche nicht so einfach ist, insbesondere wenn der Name diakritische Zeichen (z. B. „ø“, „ê“, „ç“) enthält, die in vielen europäischen Sprachen gebräuchlich sind, zum Beispiel im Französischen oder Tschechischen, oder Umlaute.
Für eine Schweizerin endete die geplante Russlandreise daher schon am heimischen Flughafen, da ihr Nachname statt wie im Pass mit „ü“ im Visum mit „u“ stand. Korrekt wäre gewesen, „ue“ zu schreiben, erklärt uns ein Schweizer Reiseunternehmen und empfiehlt den Touristen, vor der Antragstellung die Bestimmungen zum Ausfüllen ganz genau zu lesen. Es gibt keine Hinweise auf mögliche Fehler, so dass die Reisenden davon ausgehen, alles richtig gemacht zu haben.
Vor der Einführung des elektronischen Visums waren solche Fehler ausgeschlossen, nun fallen sie erst bei der Passkontrolle am Flughafen oder an der Grenze auf.
Eine andere Touristin hatte neben dem Nachnamen auch ihren Geburtsnamen angegeben, was auch ein Fehler ist. Nur der aktuelle Name wird eingetragen. Ein dritter Tourist hatte einen Doppelnamen mit Bindestrich und wurde vom System automatisch entfernt. Wie ein solches Problem gelöst werden könnte, ist noch nicht ganz klar.
Anfang November konnten 50 deutsche Fußballfans nicht zum Spiel des RB Leipzig in St. Petersburg reisen, weil sie die Zahl „0“ statt den Buchstaben „O“ geschrieben hatten. Das System hat ihre Namen nicht akzeptiert (rus).
Dennoch hält das Schweizer Reiseunternehmen das E-Visum für eine großartige Idee. Das russische Außenministerium rät Touristen dringend, den Visumantrag vor dem Absenden sorgfältig zu prüfen, insbesondere wenn sie Namen mit Symbolen haben, die im Online-Formular möglicherweise verfälscht sind.
Für Moskau gilt das E-Visum nicht!
Ein weiteres Problem ist, dass einige Touristen glauben, mit dem E-Visum auch in andere Regionen Russlands reisen zu dürfen. Es gibt zwar keine Grenzen zwischen den einzelnen russischen Regionen, doch ein E-Visum ist nur für den Bereich gültig, für den es ausgestellt wurde. Dies bedeutet, dass Sie auf Ihrem Weg nach St. Petersburg keinen Zwischenstopp in Moskau einlegen dürfen. Man würde Ihnen die Einreise verweigern. Wenn Sie Kaliningrad besuchen und ins nahegelegene litauische Erholungsgebiet Palanga fahren, müssen Sie für die Wiedereinreise nach Russland ein neues Visum beantragen.
Darüber hinaus wird das elektronische Visum nur an bestimmten Grenzkontrollpunkten akzeptiert. Eine Einreise mit dem Zug ist wegen technischer Probleme mit dem E-Visum noch nicht möglich. Nach Behördenangaben versuche man, dafür schnellstmöglich eine Lösung zu finden.
Bei der Grenzkontrolle sollten Sie Ihre Visumbestätigung entweder auf Ihrem Smartphone oder Tablet vorzeigen. Einige Reisende empfehlen (rus), das E-Visum für alle Fälle auch auszudrucken und weisen darauf hin, dass manche russische Grenzbeamte ihrer Erfahrung nach nicht sehr gut Englisch sprechen.
Begrenzte Gültigkeit
Ihr E-Visum ist ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig. In Russland dürfen Sie dennoch maximal acht Tage bleiben. Die Frist beginnt nicht mit dem Stempel in ihrem Pass, sondern bereits ab Mitternacht an dem Tag, an dem Sie russischen Boden betreten haben. Wenn Sie zum Beispiel am 20. Dezember um 23.00 Uhr angekommen sind, dürfen Sie nun nicht etwa bis 22.59 Uhr am 28. Dezember bleiben, sondern müssen das Land bereits am 27. Dezember bis 23.59 Uhr verlassen haben. Selbst kurze Verspätungen können eine Geldstrafe und ein bis zu fünfjähriges Einreiseverbot zur Folge haben. Solche Fälle hat es schon gegeben. Die russischen Behörden zeigen sich sehr streng im Umgang mit dem E-Visum.
Fazit: Lesen Sie die Ausfüllhinweise und Bestimmungen sehr genau. Planen Sie Ihre Reise entsprechend und genießen Sie Ihren Aufenthalt in Russland. Das E-Visum ist ein großer Schritt in Richtung Visafreiheit und Öffnung.